Was gilt der Patientenwille? Trotz mittlerweile etwa acht Millionen Patientenverfügungen in Deutschland ist die Rechtslage immer noch unsicher. Die Politik will das ändern und mehr Transparenz schaffen. Aber wie funktioniert eine Patienverfügung. stern.de gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen. Von Sebastian Christ

Das Gesetz zur Patientenverfügung wird heute im Bundestag debtattiert© AP Photo/Thomas Kienzle
Wenn im Bundestag das Wort "Gewissensentscheidung" die Runde macht, dann wird meist über Themen debattiert, die tief ins politische und persönliche Bewusstsein der Abgeordneten dringen. Dann gelten keine Fraktionsgrenzen mehr, die Abgeordenten sind in ihrer Entscheidung frei. Das Thema "Patientenverfügung" ist so eine Gewissensfrage.
Im Plenum geht es ab heute darum, dem letzten Willen von schwerkranken Menschen einen rechtlichen Rahmen zu geben. Ein Gesetzentwurf zur Patientenverfügung wird in erster Lesung beraten. Die heikle Frage ist: Wie weit darf ein Mensch über die Art seiner Behandlung verfügen, wenn er selbst nicht mehr ansprechbar ist? Konkret betrifft das nach Schätzungen des Justizministeriums etwa acht Millionen Deutsche, die für diesen Fall ein Schriftstück aufgesetzt haben, in dem sie beispielsweise über die Anwendung lebenserhaltender Maßnahmen bestimmen. Bisher war die Gültigkeit solcher Patientenverfügungen in manchen Fällen umstritten. Ärzte waren sich unsicher, wie weit sie dem Willen der Kranken folgen dürfen. Wo fängt Sterbehilfe an? Und lässt sich das Beratungsgespräch zwischen Arzt und Patient im Ernstfall durch die - manchmal ohne Beratung zustande gekommene - Verfügung ersetzen?
"Wille muss maßgeblich sein
Der Gesetzentwurf des SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker sieht vor, dass der Patientenwille weitestgehend verbindlich sein soll. "Wer eine Patientenverfügung hat, muss wissen, dass seine Willensbekundung auch maßgeblich ist", sagte Stünker dem "Bonner Generalanzeiger".
Unterstützung erhält er von Justizministerin Brigitte Zypries. "Die Menschen müssen sich auf ihre Verfügungen verlassen können", sagte die Ministerin in einem Interview mit der "Berliner Zeitung". Die Mehrheit der Sozialdemokraten unterstützt Stünkers Vorlage. Nach Auskunft der SPD-Fraktion haben sich bis Donnerstagmorgen 115 Abgeordnete für eine Zustimmung entschieden. Anders herum betrachtet heißt das freilich auch, dass sich etwa 100 SPD-Parlamentarier bisher noch nicht festlegen wollten.
Unterstützer in fast allen Fraktionen
Unterstützer finden sich auch in den Reihen der FDP (43), bei den Grünen (24) und den Linken (25). In Unionskreisen dagegen stößt die Gesetzesvorlage auf breite Ablehnung. Grund: CDU und CSU sehen bei den behandelnden Ärzten eine Fürsorgepflicht, die in bestimmten Fällen schwerer zu gewichten sei als der Patientenwille. "Wir schulden den Betroffenen, aber auch Betreuern, Angehörigen und behandelnden Ärzten Rechtsklarheit über die Wirkungen einer gültigen Patientenverfügung", sagte Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, im Gespräch mit der "Berliner Zeitung".
"Dass nach wie vor ein Behandlungsabbruch unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung möglich sein soll, geht vielen zu weit". Auch Bosbach ist für eine rechtliche Regelung - dabei soll der Patientenwillen jedoch nicht eine derart weitreichende Verbindlichkeit haben wie im Entwurf von Joachim Stünker. "Wir müssen Sicherungen einbauen, damit Willensänderungen bis zuletzt berücksichtigt und Irrtümer und Fehlvorstellungen nicht zwangsläufig zur Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen führen."
Hospiz Stiftung übt Kritik
Kritik kommt jedoch auch von außerhalb. "Wichtige Punkte sind noch nicht ausreichend berücksichtigt", sagte der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, der Deutschen Presse- Agentur dpa in Dortmund. Eine verbindliche Verfügung setze voraus, dass die Patienten vorher ausreichend beraten würden. "Es gibt alleine fünf verschiedene Formen der künstlichen Ernährung." Vielleicht richte sich eine Verfügung aber nur gegen eine Magensonde. Der Gesetzentwurf siehe aber nur eine "Empfehlung" vor, was nicht ausreiche. Die Hospiz Stiftung hat nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr 5800 Menschen zu Patientenverfügungen beraten.
Noch ist ohnehin unklar, ob und wann der Bundestag den Gesetzesentwurf verabschieden wird. Denn trotz fraktionsübergreifender Zustimmung haben erst 207 Abgeordnete ihre Unterstützung zugesagt. Die erforderliche Mehrheit liegt bei 307 Stimmen.