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26. Juni 2008, 12:37 Uhr

Eine Gewissensentscheidung

Patientenverfügungen

Was gilt der Patientenwille? Trotz mittlerweile etwa acht Millionen Patientenverfügungen in Deutschland ist die Rechtslage immer noch unsicher. Die Politik will das ändern und mehr Transparenz schaffen. Aber wie funktioniert eine Patienverfügung. stern.de gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen. Von Sebastian Christ

Das Gesetz zur Patientenverfügung wird heute im Bundestag debtattiert© AP Photo/Thomas Kienzle

Wenn im Bundestag das Wort "Gewissensentscheidung" die Runde macht, dann wird meist über Themen debattiert, die tief ins politische und persönliche Bewusstsein der Abgeordneten dringen. Dann gelten keine Fraktionsgrenzen mehr, die Abgeordenten sind in ihrer Entscheidung frei. Das Thema "Patientenverfügung" ist so eine Gewissensfrage.

Im Plenum geht es ab heute darum, dem letzten Willen von schwerkranken Menschen einen rechtlichen Rahmen zu geben. Ein Gesetzentwurf zur Patientenverfügung wird in erster Lesung beraten. Die heikle Frage ist: Wie weit darf ein Mensch über die Art seiner Behandlung verfügen, wenn er selbst nicht mehr ansprechbar ist? Konkret betrifft das nach Schätzungen des Justizministeriums etwa acht Millionen Deutsche, die für diesen Fall ein Schriftstück aufgesetzt haben, in dem sie beispielsweise über die Anwendung lebenserhaltender Maßnahmen bestimmen. Bisher war die Gültigkeit solcher Patientenverfügungen in manchen Fällen umstritten. Ärzte waren sich unsicher, wie weit sie dem Willen der Kranken folgen dürfen. Wo fängt Sterbehilfe an? Und lässt sich das Beratungsgespräch zwischen Arzt und Patient im Ernstfall durch die - manchmal ohne Beratung zustande gekommene - Verfügung ersetzen?

"Wille muss maßgeblich sein Der Gesetzentwurf des SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker sieht vor, dass der Patientenwille weitestgehend verbindlich sein soll. "Wer eine Patientenverfügung hat, muss wissen, dass seine Willensbekundung auch maßgeblich ist", sagte Stünker dem "Bonner Generalanzeiger".

Unterstützung erhält er von Justizministerin Brigitte Zypries. "Die Menschen müssen sich auf ihre Verfügungen verlassen können", sagte die Ministerin in einem Interview mit der "Berliner Zeitung". Die Mehrheit der Sozialdemokraten unterstützt Stünkers Vorlage. Nach Auskunft der SPD-Fraktion haben sich bis Donnerstagmorgen 115 Abgeordnete für eine Zustimmung entschieden. Anders herum betrachtet heißt das freilich auch, dass sich etwa 100 SPD-Parlamentarier bisher noch nicht festlegen wollten.

Unterstützer in fast allen Fraktionen Unterstützer finden sich auch in den Reihen der FDP (43), bei den Grünen (24) und den Linken (25). In Unionskreisen dagegen stößt die Gesetzesvorlage auf breite Ablehnung. Grund: CDU und CSU sehen bei den behandelnden Ärzten eine Fürsorgepflicht, die in bestimmten Fällen schwerer zu gewichten sei als der Patientenwille. "Wir schulden den Betroffenen, aber auch Betreuern, Angehörigen und behandelnden Ärzten Rechtsklarheit über die Wirkungen einer gültigen Patientenverfügung", sagte Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, im Gespräch mit der "Berliner Zeitung".

"Dass nach wie vor ein Behandlungsabbruch unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung möglich sein soll, geht vielen zu weit". Auch Bosbach ist für eine rechtliche Regelung - dabei soll der Patientenwillen jedoch nicht eine derart weitreichende Verbindlichkeit haben wie im Entwurf von Joachim Stünker. "Wir müssen Sicherungen einbauen, damit Willensänderungen bis zuletzt berücksichtigt und Irrtümer und Fehlvorstellungen nicht zwangsläufig zur Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen führen."

Hospiz Stiftung übt Kritik Kritik kommt jedoch auch von außerhalb. "Wichtige Punkte sind noch nicht ausreichend berücksichtigt", sagte der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, der Deutschen Presse- Agentur dpa in Dortmund. Eine verbindliche Verfügung setze voraus, dass die Patienten vorher ausreichend beraten würden. "Es gibt alleine fünf verschiedene Formen der künstlichen Ernährung." Vielleicht richte sich eine Verfügung aber nur gegen eine Magensonde. Der Gesetzentwurf siehe aber nur eine "Empfehlung" vor, was nicht ausreiche. Die Hospiz Stiftung hat nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr 5800 Menschen zu Patientenverfügungen beraten.

Noch ist ohnehin unklar, ob und wann der Bundestag den Gesetzesentwurf verabschieden wird. Denn trotz fraktionsübergreifender Zustimmung haben erst 207 Abgeordnete ihre Unterstützung zugesagt. Die erforderliche Mehrheit liegt bei 307 Stimmen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung über die Art und Weise der ärztlichen Behandlung. Darin kann der Patient bestimmte Behandlungsmethoden ausschließen und andere bestimmen. Die Verfügung gilt für den Fall, dass der Patient nicht mehr selbst in der Lage ist, seinen Willen zu äußern - zum Beispiel nach einem Schlaganfall.

Ist sie rechtlich bindend?

Grundsätzlich ja. Im konkreten Behandlungsfall jedoch ergeben sich immer wieder Grenzfälle, besonders dann, wenn es um die Erhaltung von Leben geht. Deswegen soll der Patientenverfügung nun ein rechtlicher Rahmen gegeben werden. In Österreich besteht eine solche rechtliche Regelung bereits.

Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt sein?

Nein. Sie stellt eine Willenserklärung dar, die theoretisch auch mündlich abgegeben werden kann. Zur besseren Nachvollziehbarkeit empfiehlt es sich, sie schriftlich zu fixieren. Im Internet gibt es zahlreiche Seiten, auf denen Standardformulare angeboten werden, aber besonders in rechtlich heiklen Konstellationen empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Wann kann man eine Patientenverfügung abgeben?

Immer, auch noch auf dem Krankenbett. Wichtig ist dabei jedoch, dass der Patient physisch wie psychisch noch in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Das ist besonders bei Alzheimer- oder Demenzkranken von rechtlicher Bedeutung.

Wer hilft bei der inhaltlichen Beratung?

Der eigene Hausarzt kann bei Fragen und Wünschen zur Behandlungsweise beratend zur Seite stehen. Außerdem gibt es viele Vereine und Organisationen, die Beratung anbieten, zum Beispiel die Deutsche Hospiz Stiftung. Eine gute Orientierung bieten außerdem von Experten formulierte Textbausteine, wie sie beispielsweise das Bundesjustizministerium veröffentlicht hat (www.bmj.bund.de).

KOMMENTARE (4 von 4)
 
1ullameyko (27.06.2008, 08:10 Uhr)
für uns gibt's nur eines...
...keinen Arzt holen, wenn uns Schlaganfall oder ähnliches ereilt, und daheim sterben lassen.
Wir haben Freunde, die nie so enden wollten und die dann monatelang an Schäuche gefesselt langsam gestorben sind, obwohl es eine Patientenverfügung gab. O-Ton des einen behandelnden Arztes: Im Notfall entscheiden wir, da können Sie sich Ihre Verfügung ins Klo hängen.
Mein Vertrauen in eine politische Entscheidung geht gegen Null, also hilft nur der passive Widerstand.
lucifer01 (27.06.2008, 08:03 Uhr)
Joachim Stünker
Hoffentlich setzt sich der Entwurf von Joachim Stünker gegenüber dem bosbach Entwurf durch. Ich möchte selbst über meine Behandlung entscheiden, auch wenn ich nicht bei klarem Bewusstsein bin.
Klaus_P (27.06.2008, 04:29 Uhr)
Zustimmung
Kann feldsalat da nur zustimmen. Bei der CDU wunder mich übrigens überhaupt nix mehr. Kein wunder dass die gegen Selbstbestimmung der Bürger sind. Passt wohl nicht ins Konzept.
feldsalat (26.06.2008, 22:59 Uhr)
Ich fordere, dass mein Wille respektiert wird!
Wenn ich eine Patientenverfügung verfasse und darin festlege, wann ich nicht mehr behandelt werden will, verlange ich, dass mein Wille respektiert wird, und dass mir kein Politiker-Hansel da hereinzuregieren versucht!
MEIN Leben gehört mir - genauso wie MEIN Tod!
Es ist zum Knochenk***, dass den Menschen in diesem Land immer mehr freie Entscheidungen entzogen werden sollen.
Wer sich weiter in die (kostenpflichtigen) Hände der Medizin begeben und an sich so lange es eben möglich ist herumdoktorn lassen will, braucht eine Patientenverfügung ja nicht zu schreiben.
Irgendwo muss die Macht unserer Parlamentarier ein Ende haben. Mit meinem Sterben haben sie nun wirklich nichts zu tun!
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