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23. November 2009, 12:10 Uhr

FDP fordert gleiche Fristen für Mieter und Vermieter

Die FDP strebt noch für diese Legislaturperiode eine Reform des Mietrechts an. Verschiedene Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter soll es künftig nicht mehr geben. Der Deutsche Mieterbund hat dafür kein Verständnis.

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Noch sind bei den Kündigungsfristen Mieter besser gestellt als Vermieter - die FDP will das ändern© Frank Augstein/AP

Die FDP dringt auf die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Reform des Mietrechts. "Wir wollen künftig gleiche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter", sagte die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger in der "Bild". Dabei ließ die FDP-Politikerin offen, ob die Fristen für Vermieter verkürzt oder die für Mieter verlängert werden sollen. Darüber gebe es noch keine Entscheidung. Sorgen vor einer unsozialen Reform wies Homburger zurück: "Klar ist, dass das Mietrecht ein soziales Mietrecht bleibt."

Noch unter der rot-grünen Bundesregierung waren sogenannte asymmetrische Kündigungsfristen vereinbart worden. Seitdem kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für Vermieter sind die Kriterien härter gefasst. Sie dürfen unbefristete Mietverträge nur bei berechtigtem Interesse wie beispielsweise Eigenbedarf kündigen und haben je nach Wohndauer des Mieters Kündigungsfristen von bis zu neun Monaten.

Scharfe Kritik an den Plänen der FDP übte der Deutsche Mieterbund (DMB). Es gebe keinen Grund, dieses Mietrecht zu ändern, erklärte DMB-Direktor Lukas Siebenkotten: "Das geltende Mietrecht hat sich seit vielen Jahren bewährt, es ist gerecht und sozial ausgewogen." Beide Varianten - die Verlängerung der Kündigungsfristen für Mieter und die Verkürzung für Vermieter - seien inakzeptabel und führten zu Ungerechtigkeiten.

"Falsch und überflüssig"

Nach Einschätzung des Mieterbundes hat die Koalition noch keine konkreten Pläne für die Mietrechtsänderung. Allerdings sei es immer Position der FDP gewesen, die Kündigungsfristen generell auf drei Monate zu verkürzen. Dies sei aber "falsch und überflüssig", erklärte Siebenkotten. "Konsequenz ist, dass dann sogar Mieter, die zum Beispiel 10, 20 oder 30 Jahre in ihrer Wohnung und in ihrem Stadtviertel wohnen, diese Wohnung bei einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters kurzfristig innerhalb von drei Monaten räumen müssen."

Die Bundesregierung dürfe nicht unberücksichtigt lassen, "dass es einen großen Unterschied macht, ob Mieter kündigen und freiwillig die Wohnung aufgeben oder ob der Vermieter kündigt und die Mieter zur Räumung der Wohnung gezwungen werden", erklärte Siebenkotten. "Je mehr und länger der Mieter in seiner Umgebung verwurzelt ist, desto mehr Zeit braucht er für die Suche nach einer neuen Wohnung."

Auch eine längere Kündigungsfrist für Mieter hält der Mieterbund für "schlicht absurd". Die Fristen seien 2001 verkürzt worden, da von Arbeitnehmern immer mehr Flexibilität und damit auch schnelle Umzüge für einen Jobwechsel verlangt würden. "Eine längere Frist würde das konterkarieren. Es war genau dieser Flexibilitätsgedanke, der durch das Mietrecht nicht mehr verhindert werden sollte", sagte DMB-Sprecher Ulrich Ropertz. Ähnliches gelte für viele alte Menschen: Wenn diese plötzlich in ein Alten- oder Pflegeheim müssten, geschehe das meist plötzlich. Eine Wartezeit von bis zu neun Monaten sei dann nicht zumutbar.

DPA/AP
 
 
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