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8. Februar 2006, 11:26 Uhr
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Die Forderungsliste der IG Metall

Die IG Metall geht nicht nur mit der Forderung nach spürbaren Einkommenserhöhungen in die Tarifrunde.

Die IG Metall verlangt fünf Prozent mehr im Lohnsäckchen ihrer Mitglieder© Alex Grimm/Reuters

Die größte deutsche Gewerkschaft will für die 3,4 Millionen Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie gleichzeitig auch qualitative Verbesserungen durchsetzen. Die Forderungen im einzelnen:

Lohn und Gehalt

Die IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn und Gehalt für zwölf Monate. Die Ausbildungsvergütungen sollen ebenfalls um fünf Prozent steigen. Dabei orientiert sich die Gewerkschaft an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Produktivität und der mittelfristigen Inflation. Diesen so genannten verteilungsneutralen Spielraum sieht sie bei vier Prozent. Dazu soll eine Umverteilungskomponente von einem Prozentpunkt kommen.

Qualifizierung

Die IG Metall fordert den Abschluss eines Tarifvertrages zur Qualifizierung und Innovation (Q+I). Dieser soll die Unternehmen stärker zur betrieblichen Weiterbildung aller Beschäftigten und zu Neuerungen bei Produkten und Prozessen verpflichten. In Baden-Württemberg gibt es bereits seit 2001 einen Tarifvertrag zur Qualifizierung. Deshalb gilt diese Forderung nur für die anderen Tarifgebiete.

Vermögenswirksame Leistungen

Der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen ist Ende Januar 2005 ausgelaufen. Die IG Metall fordert von den Arbeitgebern, ihn wieder in Kraft zu setzen. Die vermögenswirksamen Leistungen sollen künftig auch zur betrieblichen Altersvorsorge eingesetzt werden können. Diese Forderung gilt für alle Tarifgebiete.

Lohnrahmen II

Der 1973 abgeschlossene Lohnrahmen-Tarifvertrag II regelt für Beschäftigten am Fließband und in Taktarbeit Erholzeiten ("Steinkühler-Pause") und Mitbestimmung bei der Personalbesetzung. Der Tarifvertrag gilt nur im Tarifgebiet Nordwürttemberg/Nordbaden für rund 92.000 Beschäftigte. Der Arbeitgeberverband Südwestmetall hat den Tarifvertrag zum Jahresende 2005 gekündigt. Verhandlungen über eine Verlängerung sind bislang ohne Ergebnis geblieben. Die Friedenspflicht für diese Materie läuft Ende Februar aus.

DPA

 
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