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Für den Mord im Jobcenter von Neuss ist ein 52 Jahre alter Arbeitsloser zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte eine Sachbearbeiterin erstochen. Die Verteidiger wollen das Urteil anfechten.
Der Mann, der in einem Neusser Jobcenter eine Mitarbeiterin erstochen hat, wollte ursprünglich jemand anders töten. Das Motiv war offenbar eine Nichtigkeit. Die Staatsanwälte werten die Tat als Mord.
Finale Familienzusammenführungen: Wenn die Landwirte und die Frauen sich erst einmal gefunden haben, ziehen auch die Angehörigen mit. Nun sind die Bauern glücklich. Die meisten jedenfalls.
Das Landgericht Düsseldorf hat einen 52-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Im September 2012 hatte er im Jobcenter Neuss auf eine Sachbearbeiterin eingestochen und sie dabei tödlich verletzt.
Ein Jobcenter-Kunde hat in Neuss bei Düsseldorf seine Sachbearbeiterin erstochen.
Ein 52-jähriger Mann hat in einem Jobcenter in Neuss bei Düsseldorf eine Sachbearbeiterin erstochen.
Ein 52-jähriger Mann hat in einem Jobcenter in Neuss bei Düsseldorf eine Sachbearbeiterin erstochen.
Ein 52-jähriger Mann hat am Mittwoch in einem Jobcenter in Neuss bei Düsseldorf eine Sachbearbeiterin erstochen.
Ein 52-jähriger Mann hat in einem Jobcenter in Neuss bei Düsseldorf eine Sachbearbeiterin erstochen.
Das Motiv für seine Bluttat im Neusser Jobcenter war eine Nichtigkeit. Wütend sei Ahmed S. gewesen. Für den Mord an einer 32-jährigen Angestellten steht er jetzt vor Gericht.
Der Messerstecher aus dem Jobcenter von Neuss muss als Mörder lebenslang in Haft. Der Arbeitslose hatte seine Sachbearbeiterin vor einem halben Jahr in deren Büro angegriffen und die 32-jährige Mutter mit einem Fleischermesser erstochen.
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