Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Der Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag ein Attest von seinem Angestellten verlangen. Was bedeutet der Richterspruch in der Praxis? Von Daniel Bakir
Drei Tage im Bett auskurieren und dann gemütlich die Krankschreibung hinterherschieben. Damit könnte es in Zukunft in manchen Betrieben vorbei sein. Das Bundesarbeitsgericht entschied am Mittwoch in Erfurt, dass der Arbeitgeber von seinen Angestellten verlangen kann, schon am ersten Tag der Krankschreibung ein Attest vorzulegen (5 AZR 886/11). Und zwar ohne jegliche Begründung.
Geklagt hatte eine Redakteurin des Westdeutschen Rundfunks in Köln. Sie war nach einer Krankschreibung im November 2010 von ihrem Arbeitgeber dazu verdonnert worden, künftig schon am ersten Tag den gelben Schein vorzulegen. Das empfand die 59-Jährige als Schikane. Doch die Arbeitsrichter sahen das anders. "Arbeitgeber können unabhängig von einem objektiven Anlass die Vorlage eines Krankenscheins am ersten Tag verlangen", stellte das Gericht klar.
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