23. November 2012, 10:08 Uhr

Bundesrat stoppt Steuerabkommen mit der Schweiz

Das Werben von Finanzminister Schäuble blieb ungehört: Der Bundesrat hat das Steuerabkommen mit der Schweiz abgelehnt. Dass es im Vermittlungsausschuss eine Lösung gibt, gilt als unwahrscheinlich.

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Der Bundesrat hat das Steuerabkommen gestoppt, der Steuerstreit mit der Schweiz geht weiter©

Das umstrittene Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist vorerst gescheitert. Der Bundesrat stimmte am Freitag gegen das Abkommen, das die Bundesregierung mit der Eidgenossenschaft ausgehandelt hatte. Es sah vor, illegal in die Schweiz transferierte Vermögen pauschal nachzuversteuern. Mit dem Steuerabkommen wäre eine Art Amnestie verknüpft für diejenigen Deutschen, die Geld unversteuert in die Schweiz gebracht haben. Die von SPD und Grünen regierten Länder hatten bereits im Vorfeld angekündigt, dem Steuerabkommen nicht zuzustimmen.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) begründete im Bundesrat seine Ablehnung damit, dass das Abkommen gegen die Steuergerechtigkeit verstoße. Das Abkommen "stößt Menschen vor den Kopf", sagte der SPD-Politiker. Es sei ein Abkommen, "bei dem sich die ehrlichen Steuerzahler wie Trottel vorkommen müssen". Es gehe zu nachsichtig mit Steuersündern um und lasse ihnen zu viele Schlupflöcher.

Werben der CDU-Politiker bleibt erfolglos

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warb in der Länderkammer vergeblich für ein Ja. "Das Abkommen versucht, eine bessere Lösung zu finden für einen Zustand, der unbefriedigend ist", sagte Schäuble. Dass die nachträgliche Pauschalversteuerung zu günstig sei, stimme nicht. In 95 Prozent der Fälle sei "die Pauschversteuerung höher als die Regelbesteuerung", sagte Schäuble.

Auch Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) warb für das Abkommen. "Wir können, wenn wir dieses Abkommen verweigern, nicht darauf hoffen, dass man Nachverhandlungen führen kann", sagte er. Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich (SPD) sprach sich für weitere Verhandlungen aus: Das Problem könnte zum Teil über eine Vereinbarung zur europaweiten Besteuerung von Kapitalerträgen gelöst werden. Friedrich räumte ein, dass dies nicht einfach umzusetzen ist.

Vermittlungsausschuss zum Scheitern verurteilt

Nach der Ablehnung durch die Länderkammer kann das umstrittene Abkommen nicht wie angestrebt Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Zwar kann nun noch der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen werden, doch nach Angaben aus Länderkreisen macht das wenig Sinn, weil die ausgehandelte Vereinbarung nicht ohne Mitwirken der Schweiz geändert werden kann. In der Schweiz hatte das Abkommen die parlamentarischen Hürden genommen. Trotz der geringen Erfolgsaussichten geht man in Berlin davon aus, dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen wird.

dho/AFP/DPA
 
 
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