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25. August 2010, 10:22 Uhr

Kabinett schützt Arbeitnehmer gegen Überwachung

Die Bundesregierung schiebt der Bespitzelung von Arbeitnehmern durch ihre Firma einen Riegel vor. Das Kabinett verabschiedete einen Entwurf, der den Beschäftigten mehr Datenschutz bringen soll. Die Arbeitgeber sehen das Gesetz kritisch.

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Lidl is watching you: Der Einzelhändler brachte die Debatte um die Überwachung von Mitarbeitern ins Rollen© Bernd Wüstneck/DPA

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum besseren Datenschutz für Arbeitnehmer beschlossen. Das berichteten mehrere Nachrichtenagenturen. Die Regierung will mit dem Gesetz Beschäftigte vor Bespitzelungen schützen, Unternehmen aber auch verbindliche Regeln für den Kampf gegen Korruption liefern.

Ein zentraler Punkt der Neuregelung ist, dass heimliche Überwachungen mit Kameras untersagt sein sollen. Im Frühjahr 2008 hatte eine stern-Enthüllung über Lidl für große Empörung gesorgt. Dort wurden Beschäftigte mit versteckter Kamera überwacht. Die Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes gilt als überfällig. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich uneinheitlich. Für viele Fragen gibt es keine oder aber komplizierte Regelungen. Das Gesetz insgesamt ist eine Folge aus mehreren Datenschutzskandalen bei Großunternehmen in der jüngeren Vergangenheit. So waren neben Lidl etwa die Deutsche Bahn und die Telekom in Skandale um die Ausforschung von Beschäftigten verwickelt.

Sinnvolle Überwachung?

Die Arbeitgeber sind mit dem Gesetz nicht zufrieden und fordern Nachbesserungen. Die Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung dürfe nicht erschwert werden, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner, im ZDF.

Zudem müssten weiterhin Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz möglich sein. Der Gesetzentwurf, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschloss, sieht das nicht mehr vor. Als dritten Punkt mahnte Göhner an, dass die geplanten Regelungen rechtsklar sein müssten. So sei in dem Entwurf schwammig formuliert, wann der Arbeitgeber in das E-Mail-Fach eines Mitarbeiters schauen dürfe.

Kritik äußerte der Hauptgeschäftsführer auch an dem geplanten Verbot der geheimen Videoüberwachung. Wenn es einen konkreten Verdacht einer Straftat gebe, müsse es möglich sein, diesen gezielt per Video zu überprüfen. "Ich glaube, dass das sehr viel vernünftiger ist für den betrieblichen Alltag und die Kriminalitätsbekämpfung, als gleich den Staatsanwalt zu holen", sagte Göhner.

Auch der deutsche Einzelhandel ist skeptisch. Eine Überwachung beispielsweise von Lagerräumen ohne Wissen der Beschäftigten könne sinnvoll sein, sagte Thomas Bade, Arbeitsrechtsexperte des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), dem Radiosender MDR Info.

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AFP/DPA/ben
 
 
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