Mit der Umstellung der GEZ-Gebühr sollen die in der Bevölkerung verhassten Hausbesuche wegfallen. Die Rundfunkanstalten haben sich allerdings ein juristisches Hintertürchen offen gelassen. Von Daniel Bakir

GEZ-Vertreter an der Haustür: Comeback nicht ausgeschlossen© Picture-Alliance
Seit dem 1. Januar wird der Rundfunkbeitrag für jede Wohnung erhoben. Wie viele Fernseher und Radios jemand hat, ist fortan egal. Um die Akzeptanz der Bevölkerung zu gewinnen, stellen die Öffentlich-Rechtlichen vor allem ein Argument nach vorne: Zwar muss nun jeder zahlen, egal welche Rundfunkgeräte er hat. Dafür fällt die unselige Haustür-Schnüffelei der sogenannten GEZ-Fahnder weg. Die umstrittene Praxis, freiberufliche Fahnder auf vermeintliche Schwarzseher anzusetzen, hat das schlechte Image der GEZ maßgeblich begründet.
Um herauszufinden, wer wo wohnt, greift der Beitragsservice, wie die GEZ jetzt heißt, auf die Daten der Meldeämter zu. Hausbesuche sind daher überflüssig. Oder etwa nicht? Die Linkspartei weist in ihrem offiziellen Blog darauf hin, dass die Satzungen der Landesrundfunkanstalten ausdrücklich Beitragsfahnder vorsehen, die mit den gleichen Befugnissen ausgestattet seien wie die alten GEZ-Fahnder. Daraus ergibt sich die Befürchtung, dass das angeblich abgeschaffte Schnüffelsystem doch fortgesetzt werden könnte.
Tatsächlich sieht die online abrufbare "Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge" des MDR, stellvertretend für die der übrigen Landesanstalten, vor, dass "Dritte mit einzelnen Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs" betraut werden können. Sie können "insbesondere mit der Feststellung bisher nicht bekannter Beitragsschuldner beauftragt" werden. Die mit einem Dienstausweis auszustattenden Fremdkräfte sollen laut Satzung Auskünfte einholen und Nachweise verlangen können. Wohnungen dürfen sie nur betreten, wenn ihnen der Bewohner das ausdrücklich gestattet. Dies sind ziemlich genau die Bedingungen, zu denen auch die früheren GEZ-Fahnder auf die Jagd gingen.
Die Rundfunkanstalten beschwichtigen: "Es wird im privaten Bereich keine Gebührenbeauftragten geben, die an der Haustür klingeln", versichert ein Sprecher des MDR stern.de. Allen Beauftragten sei zum Jahreswechsel gekündigt worden. Der fragliche Paragraph in der neuen Satzung ziele lediglich darauf, im nicht-privaten Bereich auf Anforderung Beratungsleistungen anbieten zu können.
Auch der Justiziar des SWR, Hermann Eicher, beteuert, man wolle lediglich "Unternehmen, Institutionen und Kommunen dabei unterstützen, zutreffende Angaben zu machen". Dafür benötige man die Erlaubnis, Drittfirmen einzusetzen. "Die aus dem Staatsvertrag abgeleitete Ermächtigung zur Kontrolle durch Dritte ist das eine, ob und in welchem Umfang davon Gebrauch gemacht wird, das andere. Die Rundfunkanstalten werden daher auf Kontrollen an der Wohnungstür verzichten", erklärt Eicher.
Heißt im Klartext: Die Öffentlich-Rechtlichen wollen keine Haustürkontrollen mehr, sollte sich die Notwendigkeit ergeben, könnten sie sie aber jederzeit wieder einführen. "Theoretisch kann man den Außendienst wieder aktivieren", bestätigt Kathrin Körber, Juristin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. In der entsprechenden Passage gebe es keinen Hinweis, der das für den Bereich der Privathaushalte ausschließe. Sie vertraue aber darauf, dass sich die Öffentlich-Rechtlichen an ihre Zusagen halten.
Ähnlich sieht das Almut Wolf von der gemeinsamen Beratungsstelle Rundfunkbeitrag der Verbraucherzentrale NRW und des WDR. Sie könne sich allenfalls vorstellen, dass jemand die Straßen abgeht, um Klingelschilder abzugleichen. Aber nicht, dass jemand vom Beitragsservice unangemeldet klingelt. Bleibt zu hoffen, dass die Rundfunkanstalten Wort halten. Sonst hat sich das mit der Akzeptanz des neuen Beitragsservices so schnell erledigt, wie man GEZ sagen kann.
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