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27. April 2006, 17:01 Uhr

Fifa unterliegt im Markenstreit

Im Streit um die exklusive Vermarktung der Fußballweltmeisterschaft hat der Weltfußballverband Fifa eine herbe Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte den Markenschutz für die Marke "Fußball WM 2006" komplett ab.

Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte am Donnerstag den Markenschutz für die Marke "Fußball WM 2006" komplett ab© Oliver Lang/DDP

Der Weltfußballverband Fifa hat seine Verwertungsrechte an der Bezeichnung "Fußball WM 2006" nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) verloren.

Fehlende Unterscheidungskraft

Die so genannten Markenrechte müsse für alle ursprünglich in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen gelöscht werden, hieß es in der veröffentlichten Entscheidung. Denn dieser Marke fehle jede Unterscheidungskraft. Der Umfang der Verwertungsrechte an der Bezeichnung "WM 2006" ist dagegen noch offen. Der Bundesgerichtshof bestätigte zwar die bisher erfolgte Löschung der Rechte an dem Begriff durch das Bundespatentgericht. Allerdings müsse das Bundespatentgericht bei den von ihm gebilligten Verwertungsrechten an dem Begriff "WM 2006" noch einmal genau überprüfen.

Die Fifa hatte die beiden Markennamen "Fußball WM 2006" und "WM 2006" für über 850 Waren und Dienstleistungen schützen lassen. Wer für diese Produkte mit einem der beiden Begriffe werben wollte, musste Lizenzgebühren entrichten. Dagegen war der Süßwarenhersteller Ferrero vorgegangen. (Az.: I ZB 96/05)

Auf Antrag Ferreros löschte das Deutsche Patent-und Markenamt alle Rechte des Weltfußballverbandes an den beiden Bezeichnungen. Die Beschwerde der Fifa dagegen war nur zum Teil erfolgreich. Das Bundespatentgericht entschied vergangenen August, dass bestimmte Produkte wie Sport- und Fanartikel sowie Werbung für Fußballveranstaltungen tatsächlich aus dem Markenregister gelöscht werden müssten. Sie müssten frei beworben werden können, hieß es. Über 500 Waren und Dienstleistungen müssten entgegen der Entscheidung des Patentamtes jedoch geschützt bleiben. Dazu gehören Düngemittel, Fruchtpressen für Haushaltszwecke, Kondome sowie Arzt- und Friseurleistungen. Ferrero und die Fifa legten gegen das Urteil Beschwerde beim BGH ein.

BGH wies Verfahren an Bundespatentgericht zurück

Der BGH wies jetzt zwar beide Verfahren zum Bundespatentamt zurück, den Fall der Bezeichnung "Fußball WM 2006" jedoch nur aus rein formalen Gründen. Der Slogan "Fußball WM 2006" weise nur auf das Ereignis der Fußball WM in Deutschland hin, hieß es. Waren und Dienstleistungen einzelner Unternehmen ließen sich damit nicht unterscheiden. Die Bezeichnung erwecke beim Verbraucher auch nicht den Eindruck, dass die Fifa die Waren hergestellt habe und für deren Qualität bürge. Daher habe sie keine Verwertungsrechte bei dem Begriff.

"WM 2006" könne viele Sportereignisse betreffen, weshalb die Bezeichnung für alle mit Sportereignissen zusammen hängenden Waren und Dienstleistungen zu löschen sei, bestätigte der BGH das Bundespatentgericht hier. Ob das auch auf die anderen 500 noch geschützten Waren zutreffe, müsse das Bundespatentgericht genau prüfen.

Reuters
 
 
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