Sind private Sportwetten in Deutschland nun verboten oder nicht? Die derzeitige Rechtsunsicherheit sorgt jedenfalls für Chaos. Die Betreiber der Sportwettenfilialen ärgern sich über die "Willkür" der Gerichte und das rabiate Vorgehen der Behörden. Von Marko Belser

Ein Wettbüro für Sportwetten: Was strafrechtlich legal, kann verwaltungsrechtlich illegal sein© Karl-Josef Hildenbrand/DPA
"Vorübergehend geschlossen". Dieser Hinweis klebt nun schon seit über einem Monat an der Glastür im Bahnhofsweg 5. So wie im beschaulichen Münchner Vorort Unterhaching musste Werner Naßl alle acht Wettbüros schließen, die er für private Sportwetten in Bayern betreibt. Nun gut, private Sportwetten sind eben in Deutschland verboten und solche Wettbüros somit illegal. Wenn die Rechtslage bloß so eindeutig wäre. Momentan erscheint in Sachen Sportwetten nur eins eindeutig: das rechtliche Chaos, das bundesweit herrscht. "Solch eine Rechtsunsicherheit hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben", meint Dr. Peter Rauscher einer der vielen Anwälte, die sich zurzeit mit dieser Thematik beschäftigen.
Beispiel Bayern: Am 25. September, also wenige Tage nach der Schließung von Herrn Naßls Wettbüros, entschied das Oberlandesgericht München, dass das Vermitteln von privaten Sportwetten nicht strafbar sei. Zwar ist das gewerbliche Glücksspiel ohne behördliche Lizenz verboten. Jedoch hat sich das Oberlandesgericht mit seiner Entscheidung dem so genannten "Gambelli-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs angeschlossen, wonach die Vermittlung von Sportwetten an im EU-Ausland konzessionierte Buchhalter durchaus gestattet ist.
Genau das war die Vorgehensweise von "Sportwetten Naßl". In den Annahmestellen wurden also die Wetten an einen lizensierten Buchhalter in England vermittelt. Dennoch blieben seine Wettbüros auch nach diesem Urteil geschlossen. Grund dafür: Die Entscheidungen der bayrischen Verwaltungsgerichte. Für die Vermittlung von Sportwetten benötigt man eine öffentlich-rechtliche Erlaubnis. Diese wird auf Verwaltungsebene erteilt. In Bayern haben sich die Verwaltungsgerichte allerdings einheitlich entschieden, dass private Sportwetten verboten und die Schließungen der Wettbüros somit zulässig seien. Was strafrechtlich legal, kann also verwaltungsrechtlich sehr wohl illegal sein.
Das Chaos wird perfekt beim Blick in andere Bundesländern. Hier haben Verwaltungsgerichte teilweise zugunsten privater Wettanbieter entschieden. So kann Naßl seine Wettbüros in Baden-Würrtemberg auch weiterhin betreiben. Kein Wunder, dass Naßl sich über die "Willkür" der Gerichte beschwert. Noch mehr ärgert ihn allerdings das rabiate Vorgehen der bayrischen Behörden. Einen seiner Läden habe die Polizei regelrecht gestürmt. Das heißt, die Tür wurde aufgebrochen und später versiegelt. In der Zwischenzeit hätten die Beamten sämtliche Computer und Unterlagen mitgenommen. "Dabei hätten wir die doch reingelassen, wenn sie uns informiert hätten. Wir haben doch nichts zu verbergen", betont Naßl.
Von solchen Jagdszenen in Oberbayern kann auch Magnus von Zitzewitz ein Liedchen singen. Als Vorstand der Bet 3000 AG, mit über 80 Wettbüros einer der führenden Betreiber von Sportwettenfilialen in Deutschland, wurde von Zitzewitz Zeuge wie 40 bis 50 Polizisten die Zentrale seines Unternehmens durchsuchten. Einen Durchsuchungsbeschluss hatten die Beamten nicht. Ein solcher Einsatz ohne richterlichen Beschluss ist nur gerechtfertigt bei "Gefahr im Verzug". Der Bezug auf diese Regelung erscheint von Zitzewitz geradezu lächerlich. "Schließlich befindet sich die Zentrale des Unternehmens schon seit 30 Jahren hier". Von Fluchtgefahr war nicht wirklich auszugehen.
Auch die Filialen wurden von der Polizei nicht verschont. In einer Filiale in der Münchner Innenstadt zwangen die Beamten sogar die Kunden sich bis auf die Unterhose auszuziehen. Kurioserweise geschah dies ausgerechnet in einem Wettbüro, das ausschließlich Pferdewetten anbietet. Und solche Wetten sind seit einem Reichsgesetz von 1922 zweifellos erlaubt.
Doch nicht nur zwischen dem vermeintlichen Arm des Gesetzes und privaten Wettanbietern ist ein Kampf ausgebrochen. Es scheint, als bekämpften sich in dieser Sache die Gerichte auch gegenseitig. So hat beispielsweise ein Verwaltungsgericht in Köln gegen das Urteil des zuständigen Oberverwaltungsgerichts, das die Schließung privater Wettbüros als rechtmäßig ansah, beim Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht.