Schwere Niederlage für den Arzneiversender Doc Morris: Das deutsche Apothekengesetz ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes mit dem EU-Recht vereinbar und muss nicht geändert werden. Doc Morris kündigte an, trotz der Niederlage vor Gericht sein Geschäft in Deutschland auszubauen.

Expansion gebremst: DocMorris-Filiale in Saarbrücken© Becker & Bredel/DPA
Apothekenketten bleiben in Deutschland im Grundsatz verboten. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg urteilte, ist das deutsche "Apothekengesetz" mit dem Europarecht vereinbar. Die Regelungen des Gesetzes schränkten zwar die Niederlassungsfreiheit der EU ein. Dies lasse sich jedoch mit dem Ziel rechtfertigen, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Für Doc Morris bedeutet das Urteil zwar eine herbe Niederlage, dennoch will die niederländische Internet-Apotheke ihr Geschäft weiter ausbauen. "Doc-Morris-Apotheken wird es in allen Städten, an allen signifikanten Straßenecken und in vielen Supermärkten geben. Wir werden uns aus dem Apothekengeschäft nicht zurückdrängen lassen", erklärte Firmenchef Ralf Däinghaus am Dienstag nach der Urteilsverkündung. "Wir halten an unseren Zielen fest, bis zum Jahr 2011 wollen wir 500 Markenpartner-Apotheken haben."
Nach deutschem Recht darf nur ein studierter Pharmazeut Eigentümer einer Apotheke sein. Kapitalgesellschaften wie Doc Morris können in der Bundesrepublik daher auch künftig nur in Zusammenarbeit mit deutschen Apothekern Lizenzbetriebe eröffnen. Genau das will das Unternehmen nun tun - und hat dies auch schon getan. Die bereits vorhandenen Markenpartner-Apotheken sind Franchisebetriebe mit Doc-Morris-Logo, deren Eigentümer aber deutsche Apotheker sind. In Deutschland gibt es nach Angaben von Däinghaus schon fast 150 solcher Doc-Morris-Apotheken. Vor dem EuGH scheiterte das niederländische Unternehmen daher mit dem Versuch, künftig selbst als Eigentümer Apotheken in Deutschland zu gründen. "Das ist natürlich keine wahre Freude", räumte Däinghaus ein. Für Doc Morris bedeute das Urteil aber letztlich nur "die Bestätigung des Status quo, das heißt: Wir machen mit dem Versandhandel weiter und natürlich mit unserem Markenpartner-Geschäft".
Die Entscheidung des Gerichtshofes kam nicht überraschned. Schon im vergangenen Dezember hatte der Generalanwalt am EuGH, Yves Bot, das in Deutschland geltende sogenannte Fremdbesitzverbot für vereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Die Vorschrift sichere eine fachgerechte Arzneiabgabe, hatte Bot seinerzeit argumentiert. Zwar arbeiten auch in Doc-Morris-Apotheken ausgebildete Pharmazeuten. Nach Ansicht des EU-Generalanwalts besteht bei angestellten Apothekern aber die Gefahr, dass sie von ihrem Arbeitgeber dazu gebracht werden, wirtschaftliche Interessen über den Gesundheitsschutz zu stellen.
Obwohl Doc Morris die Geschäftsgrundlage nicht vollends entzogen wurde, zeigte sich Däinghaus von dem Urteil enttäuscht: "Die Liberalisierung hätte sowohl den Kunden Vorteile gebracht als auch guten Apothekern." Ganz ähnlich sieht es der Verband der Gesetzlichen Krankenkassen, der das Urteil als "verpasste Chance für mehr Wettbewerb in der Arzneimittelversorgung" wertet. Es gebe keinen einleuchtenden Grund, warum ein angestellter Apotheker schlechter arbeiten sollte als ein selbstständiger Apotheker.
Die Saarbrücker Apothekerin Helga Neumann-Seiwert ist dagegen erfreut über ihren Erfolg vor dem europäischen Gericht: "Ich bin sehr erleichtert, weil der EuGH unserer Argumentation gefolgt ist und unsere bewährte Arzneimittelversorgung der Bevölkerung wieder in die Hände der unabhängigen, inhabergeführten Apotheke legt", erklärte Neumann-Seiwert am Dienstag nach der Urteilsverkündung. "Das ist ein guter Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland und Europa", kommentierte auch Fritz Becker, Chef des Deutschen Apothekerverbandes das EuGH-Urteil. Das nun bestätigte Fremdbesitzverbot "sichert die fachlich qualifizierte Betreuung der Patienten in Arzneimittelfragen durch unabhängige und freiberufliche Apothekerinnen und Apotheker". Das Urteil sei eine Bestätigung der besonderen gesundheits- und sozialpolitischen Rolle der freiberuflichen Apotheke. Auch die Bundesregierung ist zufrieden mit den europäischen Richtern. Das Urteil schaffe "Rechtsklarheit", sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).
Doc Morris ist eine Tochter des Stuttgarter Pharmahändlers Celesio, der mehrheitlich dem Familienunternehmen Haniel gehört und bereits gut 2300 Apotheken betreibt. Mit einem Umsatz von gut 35 Milliarden Euro im Jahr zählt der deutsche Apothekenmarkt zu den weltgrößten.