14. Dezember 2011, 16:09 Uhr

Hilfe ja, Zwangsrettung nein

Er soll das Vertrauen in die Märkte wiederherstellen: Die Bundesregierung hat den Entwurf für einen neuen Rettungsfonds verabschiedet. Banken können Hilfen beantragen, werden aber nicht zwangsweise gerettet.

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Soffin-Gebäude in Frankfurt am Main: "Umfassendes Lösungskonzept"©

Angesichts von Kapitallücken deutscher Banken in Milliardenhöhe legt die Bundesregierung den Bankenrettungsfonds Soffin neu auf. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch den Entwurf für ein zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz, das möglichst im Februar in Kraft treten soll. Die zunächst angedachte Möglichkeit, notleidende Banken auch zwangsweise zu retten, wurde wegen Widerstands der FDP aber deutlich entschärft.

Mit dem Soffin Nummer zwei lege die Regierung ein "umfassendes Lösungskonzept" vor, das geeignet sei, "das beeinträchtigte Vertrauen in die Finanzwirtschaft wiederherzustellen und vor allem die Belastungen für die deutsche Volkswirtschaft zu reduzieren", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Die Banken könnten wieder Hilfe beantragen, wenn es zu ihrer Stabilisierung erforderlich sei. Der Soffin II soll bis Ende 2012 befristet sein.

Die Banken in der Europäischen Union sollen bis Sommer ihr Eigenkapital stärken - schaffen sie das nicht in vorgeschriebenem Maß, müssen die Staaten sie unterstützen. Die Europäische Bankenaufsicht hatte in der vergangenen Woche eine Kapitallücke von 13,1 Milliarden Euro bei den deutschen Banken bekanntgegeben. Sie verteilt sich laut EBA auf sechs Institute: die Deutsche Bank, die Commerzbank, die DZ Bank sowie die Landesbanken NordLB, Helaba und WestLB. Als Sorgenkind gilt dabei die Commerzbank, die bereits zum Teil dem Staat gehört und allein 5,3 Milliarden Euro braucht. Sie versichert bislang, sie komme ohne weitere staatliche Hilfe aus.

Neuer Soffin soll Schlagkraft von 480 Milliarden haben

Die Idee, die Banken notfalls auch dazu zu zwingen, einen Antrag auf staatliche Hilfe zu stellen, wurde aber wieder fallengelassen, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Stattdessen kann die Bankenaufsicht Bafin früher eingreifen und von einem Institut Nachbesserungen verlangen und, falls dies nicht zu ihrer Zufriedenheit geschieht, einen Sonderbeauftragten einsetzen, der de facto die Führung der Bank übernehmen würde. Dieser Sonderbeauftragte würde dann den Soffin um Hilfe bitten. Diese Regelung werde die Banken dazu bringen, alle Auflagen zeitig zu erfüllen, so das Finanzministerium.

Der Bund hatte den ersten Soffin nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers im Herbst 2008 gegründet und mit einer Bürgschaft über 480 Milliarden Euro ausgestattet: 400 Milliarden für Garantien und bis zu 80 Milliarden Euro für Kredite. Mit diesen Summen soll auch der neue Soffin ausgestattet werden.

Die Banken sollen zudem nicht nur sogenannte strukturierte Wertpapiere - die wesentlicher Auslöser für die Vertrauenskrise zwischen den Banken 2008 und 2009 waren - in Bad Banks auslagern dürfen, sondern auch Staats- und Unternehmensanleihen. Damit solle ermöglicht werden, dass "mögliche temporäre Übertreibungen bei der Bewertung von Anleihen von europäischen Staaten oder Unternehmen nicht zu einer Bestandsgefährdung von Instituten führen", wie es im Entwurf heißt.

fro/AFP
 
 
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