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17. Januar 2006, 17:29 Uhr

Kartellamt stoppt Eon Ruhrgas

Das Kartellamt hat dem deutschen Branchenprimus Eon Ruhrgas langfristige Verträge mit Stadtwerken verboten. So soll mehr Wettbewerb erzielt werden. Das letzte Wort haben aber Gerichte.

Eingangsbereich der Eon-Unternehmenszentrale in Düsseldorf© Roland Weihrauch/DPA

Das Bundeskartellamt will mehr Wettbewerb im Gasmarkt durchsetzen und hat Eon Ruhrgas langfristige Lieferverträge mit Stadtwerken untersagt. Solche Verträge des führenden deutschen Gasversorgungsunternehmens verstießen gegen deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht, erklärte das Kartellamt am Dienstag in Bonn. Letztlich müsse der Endverbraucher die Zeche zahlen, wenn keine anderen Anbieter zum Zuge kämen und ein Ferngasanbieter die Preise diktieren könne. Die Entscheidung, die bereits mehrfach angedroht worden war, sei sofort vollziehbar, erklärte das Kartellamt.

Eon Ruhrgas kündigte juristische Schritte gegen die Verfügung an. Vorstandschef Burckhard Bergmann begründete die geplante Klage damit, dass die Entscheidung der Wettbewerbshüter erhebliche Risiken für sein Unternehmen berge. Trotz langfristiger Importverpflichtungen dürften nun nur noch kurzfristige Lieferverträge abgeschlossen werden. Er warnte gleichzeitig vor Folgen für die Versorgungssicherheit. Deutsche Versorger dürften nicht einseitig geschwächt werden.

In der Auseinandersetzung geht es um die bislang üblichen langfristigen Lieferverträge, mit denen die 15 deutschen Gasimporteure hunderte von Stadtwerken und Regionalversorgern auf bis zu 25 Jahre an sich gebunden haben. Diese Verträge hätten "eine Markt abschottende und damit Preis erhöhende Wirkung", rügte Kartellamtspräsident Ulf Böge. Denn sie verhinderten, dass neue Wettbewerber auf dem deutschen Markt Fuß fassten. Böge betonte, die Behörde hoffe nach diesen Veränderungen noch in diesem Jahr auf sinkende Gaspreise.

Eon für ein Musterverfahren herausgepickt

Dass sich das Bundeskartellamt ausgerechnet Eon Ruhrgas für das Musterverfahren herausgegriffen hat, hat mehrere Gründe. Der Essener Gasimporteur ist mit Abstand Marktführer in Deutschland und vereint auf sich rund 65 Prozent des gesamten inländischen Erdgasaufkommens. Zum anderen hat sich der Energieriese nach Angaben des Kartellamts wie kein anderer Gasimporteur gegen eine freiwillige Vereinbarung gesperrt. Gespräche des Kartellamts mit den Gasimporteuren waren im September gescheitert. Stattdessen hatte Eon Ruhrgas Anfang Oktober in einer "freiwilligen Selbstverpflichtung" einseitig Teile der Kartellamtsforderungen aufgegriffen. Doch dieses Entgegenkommen wischten die Wettbewerbshüter als nicht ausreichend vom Tisch.

Der Kartellamtschef rechnet bei einer Klage von Eon Ruhrgas mit einer zügigen Entscheidung der Justiz. "Die Beseitigung der Langfristbindungen noch im laufenden Gaswirtschaftsjahr sowie das Sicherstellen einer diskriminierungsfreien Durchleitung durch die Netzagenturen werden die Netze noch im laufenden Jahr stärker für den Wettbewerb öffnen. Unter sonst gleichen Bedingungen sollten die Gaspreise also fallen", sagte er. Denn ab Herbst sollen auch Privatkunden ihren Gasversorger frei wählen können. Der Chef der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, äußerte die Erwartung, dass eine entsprechende Vereinbarung zur Liberalisierung des Gasmarktes zum 1. Februar zustande kommt.

AP/DPA
 
 
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