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26. März 2007, 19:22 Uhr

Gammelfleisch wie ein Restpostenhändler verkauft

Er habe mit Schlachtabfällen Geschäfte gemacht wie ein "Restpostenhändler", sagten die Essener Richter bei der Urteilsverkündung. Deshalb muss ein Fleischhändler aus Gelsenkirchen nach dem Prozess um einen der größten Lebensmittelskandale Deutschlands für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Etwa 400 Tonnen vergammeltes Fleisch soll Uwe D. zwischen 2004 und 2005 in Umlauf gebracht haben© Johannes Eisele/DDP

Im Prozess um einen der größten Lebensmittelskandale Deutschlands ist ein Fleischhändler aus Gelsenkirchen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem verhängte das Essener Landgericht gegen den 40-Jährigen ein dreijähriges Berufsverbot. Die Richter gingen davon aus, dass der Angeklagte zwischen 2004 und 2005 rund 400 Tonnen so genannten Gammelfleisches in Umlauf gebracht hat, das für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet oder irreführend ausgezeichnet war. Eine Gefahr für die Gesundheit soll aber nicht bestanden haben. In einem Gammelfleischprozess in Baden-Württemberg hat die Staatsanwaltschaft ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung für den angeklagten Großhändler beantragt.

Das Urteil gegen den Gelsenkirchener Fleischhändler lautet auf gewerbsmäßigen Betrug und Verstoß gegen das Lebensmittelrecht. Das Strafmaß entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die jedoch ein fünfjähriges Berufsverbot beantragt hatte. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe gefordert.

Das Fleisch stammte aus Dänemark und NRW

Nach Auffassung des Essener Landgerichts hatte der Angeklagte unter anderem 80 Tonnen Putenhack verkauft, obwohl das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits abgelaufen war. "Dieses Fleisch war nicht mehr genussfähig", hieß es in der Urteilsbegründung. Außerdem soll der Gelsenkirchener Händler so genanntes Stichfleisch in Verkehr gebracht haben, das aus hygienischen Gründen nicht zu Wurst- und Fleischwaren weiterverarbeitet werden darf. Die Ware soll verbotenermaßen als Schweinefilets deklariert gewesen sein. Stichfleisch fällt an der Stelle an, an der Schlachttiere getötet werden. Darüber hinaus soll der Gelsenkirchener Straußenfleisch als Rindergulasch verkauft sowie Spanferkel in Verkehr gebracht haben, die kein Mindesthaltbarkeitsdatum mehr trugen.

Will von allem nichts gewusst haben: Fleischhändler Uwe D. aus Gelsenkirchen© Volker Hartmann/DDP

Die Richter der 21. Strafkammer bezeichneten den Angeklagten als "Restpostenhändler", der mit "Gammelfleisch und Schlachtabfällen" Geschäfte gemacht habe. Er sei sich auch durchaus bewusst gewesen, seine Abnehmer getäuscht zu haben. Der Angeklagte selbst hatte dagegen behauptet, er sei immer davon ausgegangen, das alles seine Richtigkeit habe. Auch von dem Stichfleisch will er nichts gewusst haben. Das so genannte Gammelfleisch will der Angeklagte unter anderem aus Dänemark und Nordrhein-Westfalen bezogen haben.

Im ersten großen Gammelfleischprozess in Baden-Württemberg hat die Staatsanwaltschaft ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung für den angeklagten Großhändler beantragt. Die Strafe soll für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, forderte die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Amtsgericht in Tettnang. Der 40-jährige ehemalige Geschäftsführer eines Tettnanger Fleischgroßhandels steht wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Lebensmittelrecht in 17 Fällen vor Gericht. Er soll völlig verdorbene oder mit gefälschten Haltbarkeitsdaten versehene Ware an Gastronomen am Bodensee, in Oberschwaben und in Bayern verkauft haben. Das Urteil wird an diesem Freitag (30. März) erwartet. Die Verteidigung hielt dagegen eine Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen für ausreichend.

DPA
 
 
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