Überlastete Klinikärzte, schlecht ausgebildetes OP-Personal. Eine Sammlung von Behandlungsfehlern zeigt haarsträubende Fälle. Streit gibt es darüber, ob das Ausnahmen sind - oder eher die Regel.
Mehr als 12 000 Beschwerden hat es im vorigen Jahr wegen Behandlungsfehlern bei Ärzten gegeben. Betroffene Patienten sollten mit ihrem Unmut erst zum Arzt gehen. Aber was tun, wenn sie dort nicht weiterkommen?
Mehr als 12 200 Patienten haben sich im vergangenen Jahr bei ärztlichen Gutachterstellen wegen eines Verdachts auf Behandlungsfehler beschwert - mehr als je zuvor. Im Vorjahr waren es noch 11 100, fünf Jahre vorher 10 400. Die Gutachter beurteilten nun 7578 Fälle.
Mehr als 12.200 Patienten haben sich im vergangenen Jahr an die Gutachterstellen der Ärzteschaft wegen eines Verdachts auf Behandlungsfehler gewandt. Das waren gut 1.100 mehr als im Vorjahr, wie die Bundesärztekammer am Montag in Berlin mitteilte. Die Gutachter entschieden in 7.
Bei den Ärztekammern sind im vergangenen Jahr mehr Patientenbeschwerden zu vermuteten Behandlungsfehlern eingegangen als im Vorjahr.
Die Zahl der Patientenbeschwerden wegen vermuteter Behandlungsfehler steigt: Mehr als 12.000 Anträge mussten die Ärztekammern im vergangenen Jahr bearbeiten. Probleme gab es bei Brüchen und Arthrosen.
Die Dunkelziffer gilt als höher, offiziell liegt die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle bei 11.000: Deutsche Ärzte stellen heute Daten zu Behandlungsfehlern vor. Einige Details kursieren schon.
In rund 11.000 Fällen wurden Patienten im vergangenen Jahr bei den Gutachterstellen der Ärzteschaft mit Verdacht auf Behandlungsfehler vorstellig. Das geht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) aus einer neuen Statistik der Bundesärztekammer hervor.
Für Deutschlands Krankenhäuser rücken Milliardenhilfen näher. Auch die geplanten Erleichterungen für säumige Krankenversicherte sollen noch diese Woche vom Bundestag beschlossen werden. Die Koalition will zudem schärfer gegen Manipulationen bei der Organvergabe vorgehen.
Korrupte Ärzte müssen künftig Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe fürchten. Auch in minderschweren Fällen sollen nach einem aktuellen Gesetzesentwurf Strafen von bis zu drei Jahren ausgesprochen werden können.
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