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Der Bundestag hat Spätabtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche neu geregelt. Künftig gibt es eine Beratungspflicht für den Arzt. Zwischen Diagnose und Ausstellung der Abbrucherlaubnis müssen drei Tage Bedenkfrist liegen.
Fünf Initiativen sind einfach zu viel: Beim Thema Spätabtreibungen gibt jeder im Bundestag seinen Senf dazu. Dabei sind viele Vorschläge völliger Unsinn - von der Beratungspflicht bis zur dreitägigen Bedenkzeit. Es gibt nur einen Vorschlag, der wirklich überzeugt.
120.000 Kinder wurden im vergangenen Jahr in Deutschland abgetrieben. Mehr als 2000 davon nach der zwölften Woche. Jetzt greift die Politik ein, die die Spätabtreibungen neu regeln will. Das sensible Thema spaltet die Parteien, einig sind sie sich aber darüber, es aus dem Wahlkampf herauszuhalten.
Die Deutsche Bank muss einer Tochtergesellschaft der Stadt Hagen Schadenersatz wegen riskanter Zinsgeschäfte zahlen. Die Stadt selbst scheiterte jedoch mit ihrer Klage. Die Richterin war der Auffassung, dass die Stadt eine sehr erfahrene Kundin des Geldinstituts gewesen sei.
Kreatives Steuersparen gipfelt bei vielen Bürgern im Kirchenaustritt. Ein Ehepaar verklagte seinen Steuerberater - er hatte sie nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Bundesjustizministerin Zypries will die Rechte und Ansprüche von Versicherten erheblich verbessern und insbesondere die Lebensversicherer zu mehr Verbraucherfreundlichkeit zwingen.
Es ist so gut wie beschlossen: Eine Beratung beim Arzt über die Früherkennung bestimmter Krebsarten wird für alle gesetzlich Krankenversicherten ab nächstem Jahr Pflicht. stern.de hat schon mal die wichtigsten Fragen gestellt.
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