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1. Februar 2009, 10:09 Uhr

Für Raser und Alkoholsünder wird's teuer

Neuer Bußgeldkatalog

Ab jetzt gilt der neue Bußgeldkatalog - und Deutschland verliert seinen zweifelhaften Ruf als "Bußgeldparadies". Vor allem Alkohol- und Drogensünder müssen tief in die Tasche greifen. Erstmals werden hier Strafen in bis zu vierstelliger Höhe möglich. Welches Vergehen, was kostet.

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Wer seinem Vordermann zu dicht auf die Pelle rückt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen© Marcus Führer/DPA

Der 1. Februar ist für alle Kraftfahrer ein wichtiges Datum - dann wird's teuer. Wer zu sehr aufs Tempo drückt oder ein Bierchen zuviel trinkt, muss mit höheren Bußgeldern rechnen. Geschwindigkeitsverstöße können bis zu 760 Euro kosten, Alkoholverstöße sogar bis 1500 Euro. Wer vorsätzlich handelt, zahlt bei Alkoholvergehen sogar bis zu 3000 Euro. Bereits der erste Verstoß führt zu einer Strafe.

Und auch Fahranfänger sollten vorsichtig sein. Verstoßen sie gegen die Null-Promille-Regel müssen sie doppelt so tief in die Tasche greifen wie bisher. Wie bisher muss noch eine Nachschulung absolviert werden, und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre. Doch es schmerzen nicht nur die hohen Bußgelder, in vielen Fällen kommen Fahrverbote und Punkte in der Flensburger Sünderkartei hinzu - so denn jemand erwischt wird.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) nimmt die Länder deshalb in die Pflicht, den Verkehr künftig stärker zu kontrollieren. "Der Bußgeldkatalog wirkt nur, wenn genügend Polizeibeamte zur Verfügung stehen, um die Bußgelder bei Verstößen auch zu verhängen", betonte der Minister jüngst in Berlin. Tiefensee kündigte an, Raser, Drängler und Angetrunkene würden künftig "mit aller Härte" zur Rechenschaft gezogen. "Damit bestrafen wir die Hauptverursacher der schlimmsten Unfälle."

Allerdings sind im neuen Katalog nicht alle Strafen verändert worden. So bleiben die Dauer möglicher Fahrverbote oder auch Verwarnungsgelder unverändert.

Freuen dürfen sich dagegen Landkreise und Städte. Denn in ihre Säckel wandern die Bußen der Autofahrer.

stern.de gibt Ihnen links einen Überblick über die Änderungen.

Detaillierte Informationen über Bußgelder und Sünderpunkte gibt es beim Bundesverkehrsministerium.

Drogen und Alkohol

Am teuersten sind mit dem 1. Februar 2009 Verstöße bei Alkohol und Drogen:

Erster Verstoß:
bisher: 250 Euro
neu: 500 Euro

Zweiter Verstoß:
bisher: 500 Euro
neu: 1000 Euro

Dritter Verstoß:
bisher: 750 Euro
neu: 1500 Euro

Null-Promille-Regel für Fahranfänger nicht eingehalten:
bisher: 125 Euro
neu: 250 Euro

Tempo und Abstand

Unangepasste Geschwindigkeit:
bisher: 50 Euro
neu: 100 Euro

zu geringer Abstand (je nach Tempo und Abstand):
bisher: 40 bis 250 Euro
neu: 75 bis 400 Euro

Tempolimit missachtet (ab 21 km/h bei Pkw):
innerorts bisher: 50 bis 425 Euro
innerorts neu: 80 bis 760 Euro
außerorts bisher: 40 bis 375 Euro
außerorts neu: 70 bis 600 Euro

Verkehrszeichen und Fehlverhalten

Fehlverhalten auf Autobahnen (z.B. Wenden, Rückwärtsfahren):
bisher: 40 bis 150 Euro
neu: 70 bis 200 Euro

Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen:
bisher: 50 Euro
neu: 80 Euro

Fehlverhalten an Bahnübergängen:
bisher: 50 bis 450 Euro
neu: 80 bis 700 Euro

Vorfahrt missachtet:
bisher: 50 Euro
neu: 100 Euro

Rote Ampel missachtet:
bisher: 50 bis 200 Euro
neu: 90 bis 360 Euro

Allgemeine Verstöße

Verstoß gegen Rechtsfahrgebot:
bisher: 40 Euro
neu: 80 Euro

Gefährliches Überholmanöver:
bisher: 40 bis 125 Euro
neu: 80 bis 250 Euro

Durchführung illegaler Kfz-Rennen:
Veranstalter bisher: 200 Euro
Veranstalter neu: 500 Euro
Teilnehmer bisher: 150 Euro
Teilnehmer neu: 400 Euro

Fahren mit nicht-verkehrssicherem Kfz:
bisher: 50 bis 150 Euro
neu: 80 bis 270 Euro

Lkw-Sonntagsfahrverbot nicht eingehalten:
Fahrer bisher: 40 Euro
Fahrer neu: 75 Euro
Halter bisher: 200 Euro
Halter neu: 380 Euro

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