Ab jetzt gilt der neue Bußgeldkatalog - und Deutschland verliert seinen zweifelhaften Ruf als "Bußgeldparadies". Vor allem Alkohol- und Drogensünder müssen tief in die Tasche greifen. Erstmals werden hier Strafen in bis zu vierstelliger Höhe möglich. Welches Vergehen, was kostet.

Wer seinem Vordermann zu dicht auf die Pelle rückt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen© Marcus Führer/DPA
Der 1. Februar ist für alle Kraftfahrer ein wichtiges Datum - dann wird's teuer. Wer zu sehr aufs Tempo drückt oder ein Bierchen zuviel trinkt, muss mit höheren Bußgeldern rechnen. Geschwindigkeitsverstöße können bis zu 760 Euro kosten, Alkoholverstöße sogar bis 1500 Euro. Wer vorsätzlich handelt, zahlt bei Alkoholvergehen sogar bis zu 3000 Euro. Bereits der erste Verstoß führt zu einer Strafe.
Und auch Fahranfänger sollten vorsichtig sein. Verstoßen sie gegen die Null-Promille-Regel müssen sie doppelt so tief in die Tasche greifen wie bisher. Wie bisher muss noch eine Nachschulung absolviert werden, und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre. Doch es schmerzen nicht nur die hohen Bußgelder, in vielen Fällen kommen Fahrverbote und Punkte in der Flensburger Sünderkartei hinzu - so denn jemand erwischt wird.
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) nimmt die Länder deshalb in die Pflicht, den Verkehr künftig stärker zu kontrollieren. "Der Bußgeldkatalog wirkt nur, wenn genügend Polizeibeamte zur Verfügung stehen, um die Bußgelder bei Verstößen auch zu verhängen", betonte der Minister jüngst in Berlin. Tiefensee kündigte an, Raser, Drängler und Angetrunkene würden künftig "mit aller Härte" zur Rechenschaft gezogen. "Damit bestrafen wir die Hauptverursacher der schlimmsten Unfälle."
Allerdings sind im neuen Katalog nicht alle Strafen verändert worden. So bleiben die Dauer möglicher Fahrverbote oder auch Verwarnungsgelder unverändert.
Freuen dürfen sich dagegen Landkreise und Städte. Denn in ihre Säckel wandern die Bußen der Autofahrer.
stern.de gibt Ihnen links einen Überblick über die Änderungen.
Detaillierte Informationen über Bußgelder und Sünderpunkte gibt es beim Bundesverkehrsministerium.