Wer pflegebedürftig wird, bekommt Unterstützung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Bundesregierung streitet seit Monaten über eine Reform. Die ist auch dringend nötig. Von Tanja Vedder

In Deutschland herrscht Pflegenotstand. Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten ab.© Patrick Pleul/DPA
Die gesetzliche Pflegeversicherung steckt in der Klemme: Mehr als 2,4 Millionen Menschen sind in Deutschland mittlerweile pflegebedürftig. Und es werden immer mehr. Dabei stehen der wachsenden Zahl von Pflegebedürftigen immer weniger Einzahler gegenüber. Gleichzeitig wird die Gesellschaft immer älter – und immer mehr Menschen pflegebedürftig. Diese Entwicklung in Deutschland belastet die Pflegekassen, die sich mit stetig steigenden Mehrausgaben konfrontiert sehen.
Monatelang stritten FDP, CDU und CSU nun über eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung. Beschlossen hat die Koalition am Ende nur ein "Reförmchen" - mit einem leichten Beitragsanstieg ab 2013 und einer privaten Zusatzversicherung auf Freiwilligkeit. Aus Sicht von Kritikern ist aber ein kompletter Neuanfang nötig - ein "Paradigmenwechsel", wie der Vorsitzende des Deutschen Pflegerates Andreas Westerfellhaus sagt. Mit dem Beschluss wurde leider völlig außer Acht gelassen, dass es bei der Pflegeversicherung nicht nur finanzielle Probleme gibt. Denn das staatliche System hat gleich mehrere Konstruktionsfehler.
Das Geld aus der Pflegeversicherung richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe. Die Sätze decken aber oft bei weitem nicht die tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab, das Bundesgesundheitsministerium spricht von einer "Teilkasko-Versicherung". Eine Heimbetreuung beispielsweise kostet im Schnitt etwa 3000 Euro monatlich - selbst in der Pflegestufe III gibt es aber gerade mal 1815 Euro (ab 2012: 1918 Euro). So muss der Pflegebedürftige noch aus eigener Tasche Geld für die Betreuung hinzuschießen. Das Sozialamt springt erst ein, wenn Haus und Hof mit Hypotheken belastet sind und die letzten Ersparnisse aufgebraucht sind. Lediglich eine eiserne Reserve gestattet der Staat dem Pflegebedürftigen noch. Im ärgsten Fall werden auch dessen Kinder und Enkelkinder zur Kasse gebeten.
Außerdem zahlt das Amt keinen Luxus - schlimmstenfalls muss man in eine preiswerte Wohnung umziehen. Es kann also durchaus sinnvoll sein, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, die dieses Risiko zumindest teilweise absichert.
Kritiker bemängeln, dass Leistungen nur noch nach Katalog abgerechnet werden. In jedem Bundesland handeln Anbieter und Pflegekassen separat ihre Sätze fürLeistungskomplexe wie Waschen, Nahrungsaufnahme und so weiter aus. Die sogenannte Waschung, zu der Tätigkeiten wie Kämmen oder Duschen gehören, darf beipielsweise in Duisburg etwa 15 bis 17 Euro kosten. Je nach Pflegestufe steht für solche elementaren Tätigkeiten mal mehr, mal weniger Zeit zur Verfügung.
Für das Pflegepersonal heißt das also: Es arbeitet gemäß Kosten und Zeit und nicht entsprechend der Bedürfnisse des Patienten. Ist das Budget erschöpft, müssen andere Dinge eben liegen bleiben, und der Pfleger hetzt zum nächsten "Klienten". Denn weil nicht abgerechnet werden kann, was nicht katalogisiert ist, bleibt kein Geld und keine Zeit für ein längeres Schwätzchen oder etwa einen Spaziergang - Dinge, die vielen Patienten meist mehr gut tun als die tägliche Medikamentendosis.
Nicht anders sieht es in den Heimen und Krankenhäusern aus. Auch hier dirigiert das Budget die Ausgestaltung der Pflege. Und weil der größte Kostenfaktor das Personal ist, wird daran immer häufiger gespart. Kein Wunder also, dass in Deutschland inzwischen akuter Notstand in der stationären Pflege herrscht.
Jeder Pflegebedürftige hat seine eigenen Ansprüche, jede Krankheit verlangt ihre eigene Behandlung. Diesen Anforderungen wird das aktuelle System nicht gerecht. Denn es schert alle Anwärter auf Pflegeleistungen über einen Kamm: Menschen werden in Pflegestufen eingeordnet. Und davon gibt es derzeit gerade einmal drei. Eventuell werden es mit der angepeilten Pflegereform mehr. Denn die Politik will endlich auch dem Bedarf der vielen Demenzkranken hierzulande gerecht werden und ihnen mehr Leistungen zusichern.
Diese große Gruppe war in der Mehrheit bislang durch das Raster der Pflegeversicherung gefallen, da Menschen mit Demenz zwar ständiger Aufsicht bedürfen - in der Regel aber noch in der Lage sind, Dinge wie Anziehen oder Zähneputzen selbst zu erledigen. Genau von solchen rein körperlichen Fähigkeiten aber hängt es derzeit ab, ob ein Mensch in die Pflegestufen I bis III eingeordnet wird. Dementen werden meist nur die sogenannten "Zusätzlichen Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagsleistung" (inoffizielle Bezeichnung: Pflegestufe 0) zugebilligt, für die maximal 200 Euro monatlich fließen.