Ratgeber Versicherung

Alte Versicherungsverträge bestehen weiter

Von den neuen Unisex-Tarifen für Männer und Frauen bei Auto-, Renten- und Krankenversicherung sind alte Verträge nicht betroffen. Doch billiger wird es auch nicht. Wer 2012 daher noch einen Vertrag abschließen sollte. Von Peter Neitzsch

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Von Ende 2012 an sind einheitliche Tarife für Männer und Frauen bei Auto-, Renten- und Krankenversicherung Pflicht©

Männer und Frauen sollen künftig auch bei der Auto-, Renten- und Krankenversicherung gleich behandelt werden - allerdings nur bei Neuverträgen. Das hat die EU-Kommission in Brüssel beschlossen. So sollen die neuen Unisex-Tarife zwar Ende kommendes Jahr in Kraft treten, sie gelten aber nur für Verträge, die nach dem 21. Dezember 2012 geschlossen werden. Die Konditionen von alten Policen ändern sich dadurch nicht.

Anfang 2011 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass die übliche Berücksichtigung des Geschlechts als "Risikofaktor" in den Verträgen eine unzulässige Diskriminierung sei. Versicherungstarife werden nach dem statistischen Risiko kalkuliert, weshalb Frauen beispielsweise weniger für ihre Kfz-Haftpflicht bezahlen: Im Durchschnitt bauen sie weniger Unfälle. Umgekehrt müssen Frauen wegen ihrer statistisch höheren Lebenserwartung deutlich höhere Beiträge für eine private Rentenversicherung zahlen.

Nun hat die EU-Kommission Leitlinien zur Umsetzung des EuGH-Urteils verabschiedet. Bestehende Verträge und Tarife müssen demnach nicht angepasst werden. Außerdem soll bei den Prämien für Rückversicherungen und Krankenversicherungen weiterhin eine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern möglich sein, da der Preis das Risiko widerspiegeln würde. Auch Geschlecht bezogene Unterschiede bei versicherungstechnischen Rückstellungen und der Übernahme medizinischer Risiken sind weiterhin zulässig.

Die EU-Kommission kommt damit den Versicherern entgegen, die vor dem hohen Aufwand und den Kosten gewarnt hatten, wenn sie alle Bestandsverträge hätten umstellen müssen. "Die Versicherungsbranche muss nun einen reibungslosen Übergang zur völligen Gleichbehandlung von Männern und Frauen gewährleisten", sagt EU-Justizkommissarin Viviane Reding.

"Die Gleichmacherei kostet Geld"

Beim Bund der Versicherten ist man über die EU-Pläne wenig begeistert: "Wir sehen das EuGH-Urteil eher kritisch", sagt Verbandsjustiziar Hajo Köster stern.de. "Wenn junge Frauen vorsichtiger Auto fahren, warum sollen sie dann nicht einen günstigeren Vertrag bekommen als junge Männer?" Bei der Kfz-Versicherung könne es für Frauen daher sinnvoll sein, ihren Altvertrag so lange wie möglich zu behalten. Köster geht allerdings davon aus, dass die Kfz-Policen schnell angepasst werden, da die Verträge nur für jeweils ein Jahr gelten.

Dennoch könne es sich bei Versicherungen mit langen Laufzeiten durchaus lohnen, sich noch die Konditionen der geschlechtsspezifischen Altverträge zu sichern. So hätten Männer wegen der kürzeren Lebenserwartung bei der privaten Rentenversicherung 2012 noch bessere Konditionen. Anders bei der Todesfallversicherung: Hier müssten Männer aus demselben Grund mehr bezahlen als Frauen. "Für eine Frau kann es daher sinnvoll sein, eine Risikolebensversicherung noch vor dem 21. Dezember 2012 abzuschließen", sagt Köster.

Davon, einen alten Vertrag zu kündigen, um sich die neuen, vermeintlich günstigeren Bedingungen zu sichern, rät der Versicherungsexperte ab. Die Konditionen von Neuverträgen würden sich nicht in der Mitte einpendeln. Stattdessen würden lediglich Vergünstigungen gestrichen: "Für den Mann wird es nicht billiger", ist sich Köster sicher. "Unterm Strich kostet die Gleichmacherei Geld."

Von Peter Neitzsch (mit Agenturen)
 
 
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