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30. Dezember 2006, 10:54 Uhr

Noch sicherer!

Eine Gesetzesreform verschafft den Kunden von Versicherungen endlich mehr Rechte: Die Konzerne haben nun weniger Chancen, die Verbraucher auszutricksen. Von Elke Schulze

Wer seine Waschmaschine allein lässt, muss sich an Schäden künftig nicht mehr in jedem Fall beteiligen© Paul von Stroheim/Imago

Deutschland ist ein Land der Versicherten: Die meisten Menschen sind schon haftpflicht-, kranken- und unfallversichert, bevor sie krabbeln können. 1400 Euro gibt jeder durchschnittlich im Jahr für seine gesammelten Policen aus. Die deutsche Versicherungswirtschaft wird nach eigenen Schätzungen in diesem Jahr 161,4 Milliarden Euro an Prämien einnehmen. Das entspricht fast dem Bruttosozialprodukt von Griechenland. Grundlage dieses Milliarden-Geschäfts ist das fast 100 Jahre alte Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es bot Anbietern einen komfortablen Rahmen für gute Gewinne - und Kunden wenig Chancen gegen die Konzerne.

Das soll sich nun ändern: Endlich wird eines der ältesten Paragrafenwerke des Landes reformiert. Fünf Jahre lang hat der Gesetzgeber gebraucht, es zu entstauben. Klar ist: Die Rechte der Versicherer werden kräftig beschnitten. Zwar tritt das Gesetz offiziell erst 2008 in Kraft, aber der Konkurrenzdruck in der Branche ist hoch. Die Versicherer beginnen jetzt bereits, das neue Gesetz umzusetzen. Sie wissen: Wer mit guten Bedingungen aufwartet, klopft die Kunden am schnellsten weich.

Versicherer kommen Kunden jetzt schon entgegen

Zudem bleibt den Versicherern gar nichts anderes übrig. Viele höchstrichterliche Urteile haben dem Gesetz längst vorgegriffen. So stellte bereits im Oktober vergangenen Jahres der Bundesgerichtshof fest: Versicherte, die ihre Lebensversicherungen vorzeitig kündigen, müssen rund 40 Prozent der eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Bislang gängige Praxis: Wer kurz nach Abschluss wieder kündigte, ging in der Regel leer aus. Denn von den Prämien werden zu Beginn Abschluss- und Vertriebskosten bezahlt. Die müssen nun auf fünf Jahre verteilt werden.

Auch für Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherer gab es bisher viele Hintertürchen, um sich vor teuren Behandlungen oder hohen Rentenzahlungen drücken zu können. Heikler Punkt: sogenannte Vorerkrankungen. Hatte etwa ein Kunde eine vor Jahren verschriebene Massage oder einen Heuschnupfen bei Vertragsabschluss nicht erwähnt, führte dies manchmal dazu, dass der Versicherer nicht zahlen musste. Künftig sollen Kunden nach solchen Vorerkrankungen explizit und schriftlich abgefragt und dabei auch noch beraten werden. Hält der Vertreter sich nicht daran, kann er zu Schadensersatz verpflichtet werden.

Bedingungen müssen bekannt sein

Selbst wenn ein Vertrag bereits abgeschlossen ist, hat der Kunde künftig mehr Rechte: Früher unterschrieb er häufig schon, bevor er die Geschäftsbedingungen kannte - die wurden ihm oft erst mit dem Versicherungsschein zugeschickt. So etwas ist nun nicht mehr zulässig. Geschieht es trotzdem, kann der Vertrag in strittigen Punkten angefochten werden.

Auch ein weiterer beliebter Trick der Versicherungen funktioniert nun nicht mehr so einfach: Lief die Waschmaschine aus oder wurde eingebrochen, warfen die Hausrat-Versicherungen dem Versicherten bisher schnell fahrlässiges Verhalten vor und verweigerten die Zahlung. Es genügte, wenn er seine Wohnung während des Waschvorgangs verlassen beziehungsweise ein Fenster nicht geschlossen hatte. Nun sieht die Reform vor, dass der Kunde in solchen Fällen mit seiner Versicherung verhandeln kann. Er kommt auf Augenhöhe. Denn das neue Gesetz unterscheidet zwischen leicht fahrlässigem (null Prozent Beteiligung des Kunden) und vorsätzlichem Verhalten (100 Prozent). Dazwischen können Quoten vereinbart werden.

Zwar klagen die Verbraucherschützer, das 313 Seiten umfassende Reformpapier gehe nicht weit genug, dennoch: Beschwerden der Kunden mit dem Verweis aufs Kleingedruckte abzuschmettern wird für die Unternehmen künftig deutlich schwerer.

Gefunden in ... Stern Stern
Ausgabe 51/2006

Von Elke Schulze
 
 
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