Die mit Spannung erwartete Entscheidung zum Stammzellengesetz ist gefallen: Der Bundestag hat die umstrittene Lockerung des deutschen Gesetzes beschlossen. Der Stichtag für den Import embryonaler Stammzellen aus dem Ausland wird vom 1. Januar 2002 auf den 1. Mai 2007 verschoben.

Zur Gewinnung von Stammzellen werden einem Embryo einzelne Zellen entnommen© Advanced Cell Technology/AP
Der Bundestag hat die umstrittene Forschung mit embryonalen Stammzellen erleichtert. Die Parlamentarier entschieden am Freitag, den Stichtag zum Import solcher Zellen vom 1. Januar 2002 auf den 1. Mai 2007 zu verschieben. In namentlicher Abstimmung votierten 346 Parlamentarier für den Antrag zur Lockerung des Stammzellengesetzes. 228 stimmten dagegen, 6 enthielten sich. Mit dem angenommenen Antrag, der auf eine Initiative der Abgeordneten René Röspel (SPD) und Ilse Aigner (CSU) zurückgeht, wurde auch klargestellt, dass deutsche Wissenschaftler sich nicht mehr strafbar machen, wenn sie sich an internationalen Stammzellen- Forschungsprojekten beteiligen.
Ein Vorstoß für die weitgehende Freigabe der Stammzellforschung in Deutschland war kurz zuvor gescheitert. Von 579 abgegebenen Stimmen entfielen nur 126 auf den von der FDP-Abgeordneten Ulrike Flach angestoßenen Gesetzentwurf. Auch dem völligen Verbot der Forschung mit embryonalen Stammzellen erteilte der Bundestag eine Absage. Für den Antrag um den CDU-Politiker Hubert Hüppe stimmten 118 Abgeordnete mit Ja, 442 mit Nein, 16 Parlamentarier enthielten sich.
Zypries: Mit Verfassung vereinbar
Vor der Abstimmung hatten Redner aller Lager in einer zweistündigen Debatte zum Teil leidenschaftlich für ihre Positionen geworben. Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprachen sich dafür aus, den Stichtag einmalig zu verschieben. Schavan sagte, die Ausweitung sei verantwortbar, um Wissenschaftlern in einem schmalen Korridor die Forschung mit jüngeren, embryonalen Stammzellen zu ermöglichen. Eine solche Ausweitung sei auch mit der Verfassung vereinbar, betonte Zypries. Der Staat habe zwar die Pflicht, menschliches Leben zu schützen. Genauso müsse er aber darauf achten, dass die Freiheit der Forschung nicht eingeschränkt werde. Eine Verschiebung der Stichtagsregelung sei deshalb ein "fairer Ausgleich" zwischen den kontroversen Positionen. Die Gegner der Stammzellenforschung argumentierten, die von den Wissenschaftlern geweckten Heilserwartungen hätten sich nicht erfüllt. "Kein Mensch ist mit embryonalen Stammzellen geheilt worden", sagte CDU-Politiker Hüppe.
Forderung der Wissenschaft
Begrüßt hat die Entscheidung der Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle. "Wir sind erleichtert, dass es zu diesem Kompromiss gekommen ist", sagte er. Der Zugang zu qualitativ hochwertigen Stammzelllinien werde damit möglich. Auch der Münsteraner Forscher Hans Schöler zeigte sich zufrieden mit der Bundestagsentscheidung. "Wunderschön wäre natürlich eine Abschaffung des Stichtags gewesen, aber ganz pragmatisch gesagt: Jetzt können wir weiterarbeiten", sagte der Direktor am Max-Planck- Institut für molekulare Biomedizin in Münster.
Vor allem Wissenschaftler hatten die Novellierung des Gesetzes gefordert. Der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Prof. Matthias Kleiner, hatte in einer öffentlichen Erklärung noch einmal darauf hingewiesen, welch große Bedeutung diese Entscheidung für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland habe. Mehr als 500 neue Zelllinien von embryonalen Stammzellen seien seit 2002 im Ausland angelegt worden, die weltweit, aber nicht in Deutschland genutzt würden. "Diese neuen hES-Linien werden auch in Deutschland dringend benötigt", sagte Kleiner.
Die Stammzelllinien, die vor dem 1. Januar 2002 angelegt worden sind, seien inzwischen verunreinigt und daher nur noch eingeschränkt zu gebrauchen, so der DFG-Präsident. "International sind Arbeiten mit diesen alten Zelllinien nur noch bedingt vergleichbar", sagte Kleiner und wies darauf hin, dass deutsche Wissenschaftler isoliert seien, da sie sich an internationalen Programmen mit neuen Zelllinien nicht beteiligen dürfen.
Zwar ist es Wissenschaftlern inzwischen gelungen, Hautzellen so umzuwandeln, dass sie die Eigenschaften von embryonalen Stammzellen annehmen. Doch Kleiner wies darauf hin, dass die Arbeit mit embryonalen Stammzelllinien weiterhin nötig sei, um die reprogrammierten Zellen umfassend zu charakterisieren. Nur mit ihrer Hilfe sei es möglich, das Verhalten von sogenannten adulten Stammzellen zu verstehen und bisher ungelöste Fragen zu beantworten.
DPA/AP/wüs/bub