DNA-Spezialist Hubert Pöche über die Einwände gegen eine Ausweitung der DNA-Analyse, was untersucht und gespeichert wird und was nicht´.

"Keine Namen, nur Codes": Molekularbiologe Prof. Dr. Hubert Pöche, 63, in seinem Berliner Büro© Hubert Link
Nach dem gewaltsamen Tod des Münchner Modemachers Rudolph Moshammer und der schnellen Identifizierung seines Mörders durch die zentrale DNA-Analyse-Datei des Bundeskriminalamtes wird verstärkt gefordert, den so genannten genetischen Fingerabdruck zum Standard einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei der Polizei zu machen. Vor allem Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und die meisten seiner Kollegen aus den Ländern machen sich dafür stark: Die DNA-Analyse müsse zum Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts werden, so etwa der bayerische CSU-Ministerpräsident Edmund Stoiber.
Bislang sind DNA-Analysen nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung möglich oder wenn aufgrund "qualifizierter Negativprognosen" weitere erwartet werden. In jedem Fall muss ein Richter zustimmen, wenn die Polizei eine Speichelprobe nimmt ("Richtervorbehalt") und anschließend deren Code in die zentrale Datei des BKA eingibt. Aktuell registriert sind dort die DNA-Codes von rund 320 000 Personen.
Kritiker wie der Deutsche Richterbund, die Grünen oder der Deutsche Anwaltsverein lehnen dagegen eine Ausweitung ab: Die breitflächige DNA-Analyse von Speichelproben sei ein schwer wiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Georg Prasser, Vizepräsident des Anwaltsvereins: "Der so genannte genetische Fingerabdruck bietet deutlich mehr an Erkenntnismöglichkeiten als ein bloßer Fingerabdruck."
So engagiert die Debatte geführt wird, so fehlerhaft und haarsträubend sind manchmal die Argumente. Da wird vorm "gläsernen Menschen" gewarnt, aus dessen DNA-Code Angaben über Gesichtsform, Augen- und Haarfarbe und sogar Krankheiten und Erbanlagen ablesbar seien - wertvolle Informationen, die heimlich Arbeitgebern oder Krankenversicherungen zugespielt werden könnten.
"Alles Blödsinn", sagt der Berliner Molekularbiologe Professor Dr. Hubert Pöche, 63. Pöche ist einer der führenden deutschen DNA-Experten und leitet die Abteilung Forensische Molekularbiologie am Institut für Rechtsmedizin (Campus Benjamin Franklin) der Berliner Charité. Im stern-Interview erklärt er, wie in der Praxis gearbeitet wird, was mit der DNA-Analyse möglich ist und was nicht.
Übernommen aus ...
Stern
Ausgabe 05/2005