Anzeige
Anzeige

Messenger Whatsapp-Status kann strafbar sein: Gericht verhängt 750 Euro Geldstrafe

Messenger: Whatsapp-Status kann strafbar sein: Gericht verhängt 750 Euro Geldstrafe
Die Verbreitung mancher Medien wird in Deutschland bestraft. Das trifft auch dann zu, wenn sie nur als Status bei Whatsapp gepostet werden, entschied nun ein Gericht.

Es gibt Bilder und Videos, die man in Deutschland nicht verbreiten sollte - auch nicht, indem man sie als Status bei einem Messenger wie Whatsapp postet. Ein Mann musste das nun auf die harte Tour lernen: Weil er ein Hitler-Video bei Whatsapp gepostet hatte, muss er eine Geldstrafe von 750 Euro zahlen.

Das entschied das Landgericht Frankfurt. Der 41-Jährige hatte demnach bereits 2019 ein etwa 80-sekündiges Video in die Status-Funktion von Whatsapp hochgeladen. Mit dem Text "Ich habe gegen die jüdische Tyrannei gekämpft" ist dort der frühere deutsche Diktator unter anderem beim Zeigen des Hitler-Grußes zu sehen, zudem wird nach Angaben des Gerichts auch ein goldenes Hakenkreuz und die Hakenkreuz-Flagge gezeigt. Bei allen handelt es sich um in Deutschland unter dem Strafbestand der Volksverhetzung verbotene Symbole.

Volksverhetzung ist auch im Whatsapp-Messenger illegal

Auch bei der Verbreitung solcher Symbole in Form von Medien handelt es sich um Volksverhetzung. Daran würde auch nichts ändern, dass sie als Whatsapp-Status verbreitet wurden, entschied das Gericht. Weil jeder, der die entsprechende Mobilnummer gespeichert und den Messenger installiert, den Status hätte abrufen können, habe es sich um eine "Verbreitung" der verbotenen Medien gehandelt.

Dabei wurde auch die große Nutzerbasis des Messenger bedacht. Weil der Clip ohne Einschränkung 24 Stunden lang für jeden abrufbar gewesen sei, dürften nach Schätzung des Gerichts angesichts der 229 auf dem Gerät gespeicherten Kontakte etwa 75 Personen das Video angezeigt bekommen haben. Ob sie es tatsächlich abriefen, spielt nach Ansicht der Richter dabei keine Rolle. Tatsächlich hatte einer der Kontakte, die den Clip gesehen hatten, den Mann bei der Polizei angezeigt.

Neue Emojis 2020

Mildes Urteil

Der Mann hatte vor Gericht behauptete, er habe sich nichts beim Posten des Clips gedacht und den Text nicht beachtet. Weil er aber geständig war und die Tat bereits zwei Jahre zurückliegt, entschied das Gericht sich für die recht milde Geldstrafe. Theoretisch hätte für den Tatbestand der Volksverhetzung auch eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden können. Das bereits Anfang Januar verhängte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verbreitung verbotener Inhalte wird immer mehr Messenger-Nutzern zum Verhängnis. So warnt die Polizei davor, dass in Chat-Gruppen von Jugendlichen immer öfter Medien verbreitet werden, die rechtlich als Kinderpornografie zu bewerten sind. Die zu verbreiten, wird seit letztem Jahr deutlich härter bestraft: Seit Sommer gilt das Versenden von solchem Material als Verbrechen.

Quelle:Frankfurter Rundschau, Beck Aktuell

Mehr zum Thema

Newsticker

VG-Wort Pixel