Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Treuhandverwaltung von zwei Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft für rechtmäßig erklärt. Die entsprechende Anordnung des Bundeswirtschaftsministeriums sei inhaltlich im Einklang mit den geltenden Recht, erklärte das Gericht am Dienstag. Es wies die Klage von Rosneft dagegen als unbegründet ab. Das Ministerium kündigte an, die Treuhandverwaltung um ein weiteres halbes Jahr zu verlängern. (Az. BVerwG 8 A 2.22)