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Alte Sperrtafeln unzulässig Youtube verliert gegen Gema vor Gericht

Weil Gema und Youtube sich nicht einigen, sind viele Videos in Deutschland nicht verfügbar. Doch der alte Text der Sperrbilder darf nicht länger gezeigt werden, bestätigte ein Gericht.

Im Streit mit Youtube um die Sperrtafeln vor Musikvideos in Deutschland hat die Gema sich ein weiteres Mal vor Gericht durchgesetzt. Der Text, der früher auf den Sperrbildern auftauchte, darf so nicht weiter verwendet werden. Das entschied das Oberlandesgericht München (OLG) vor einigen Tagen. Das OLG bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts München vom Februar 2014. Youtube, das zu Google gehört, hatte dagegen Berufung eingelegt und unterlag nun.

Allerdings hatte Youtube seinen Sperrtext in der Zwischenzeit bereits geändert. Wer aus Deutschland ein Video aufruft, das wegen des Streits nicht angezeigt wird, sieht seitdem die Botschaft: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der Gema bisher nicht einigen konnten."

Schaden für Gema-Image

Davor hatte es geheißen, die Musikrechte seien "von der Gema nicht eingeräumt" worden. Aus Sicht der Gema entstand dadurch der Eindruck, die Gema selbst habe die Sperrungen der Videos vorgenommen.

Das habe die Gema öffentlich in ein schlechtes Licht gerückt, erklärte die Gesellschaft am Dienstag. Youtube und die Gema streiten seit Jahren darum, wie viel Geld Musiker bekommen sollen, wenn ihre Videos online angesehen werden.

lie/DPA DPA

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