Ein obdachloser Mann wollte in der Outletcity Metzingen Luxuswaren im Wert von 1.000 Euro mitgehen lassen. Polizisten erwischten ihn jedoch auf frischer Tat, wie die Staatsanwaltschaft Tübingen mitteilte. Die hochpreisigen Bekleidungsstücke und Schuhe hatte der Dieb in einem Bekleidungsgeschäft in eine extra hierfür präparierte Tasche gesteckt.
Strafe folgt auf dem Fuß
Schon einen Tag später verurteilte das Amtsgericht Reutlingen den 24 Jahre alten Mann wegen besonders schweren Diebstahls zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Daneben wurde ihm auferlegt, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen. Im Anschluss an das noch nicht rechtskräftige Urteil wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt.
Solche Urteile - keine 24 Stunden nach der Tat - wurden durch die im August 2025 eingeführte elektronische Aktenführung im Strafverfahren erheblich erleichtert. Der digitale Austausch der Ermittlungsakten zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten führt, wie sich nun zeigte, insbesondere bei der Durchführung beschleunigter Verfahren zu deutlich effizienteren Abläufen.