Nach jahrelangem Streit um die Grundsteuer-Reform will der Bundesfinanzhof in München an diesem Mittwoch seine ersten Entscheidungen verkünden. In den drei Fällen haben Immobilieneigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die seit Anfang des Jahres geltende Reform geklagt. In der ersten Instanz hatten die Kläger verloren. Nun muss Deutschlands höchstes Finanzgericht in der zweiten Runde entscheiden.
Grundsteuer trifft alle, auch die Mieter
Das Grundsteuer-Gesetz trifft quasi die gesamte Bevölkerung: Zwar müssen nur Eigentümer die Steuer zahlen. Doch legen Vermieter die Kosten üblicherweise auf ihre Mieter um. Das bei vielen Eigentümern unpopuläre Gesetz verstößt nach Einschätzung des Augsburger Rechtswissenschaftlers Gregor Kirchhof gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil die Finanzämter die Grundsteuer aufgrund pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwert festsetzen dürfen.
In allen drei Verfahren geht es um das sogenannte Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Regelungen getroffen, doch auch gegen diese Ländergesetze gibt es zahlreiche Klagen.
Nach Angaben Kirchhofs hatten bundesweit 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide ihrer Finanzämter eingelegt. Vor den 18 Finanzgerichten geklagt hatten und haben bislang mehr als 2.000 Immobilieneigentümer. Viele dieser Klagen sind bereits abgewiesen.
Altes Gesetz war verfassungswidrig – Steuerdaten zu alt
Notwendig war die Neuregelung der Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die zugrundeliegenden Grundstückswerte waren im Westen seit 1964 nicht mehr aktualisiert worden, im Osten seit 1935. Das hatte große Ungleichheiten bei der Besteuerung zur Folge.