Höckes Landesverband Landesminister und Senatorin offen für Thüringer AfD-Verbot

Die Berliner Justiz-Senatorin Felor Badenberg (CDU) spricht sich dafür aus, ein Verbotsverfahren gegen den Thüringer AfD-Landesv
Die Berliner Justiz-Senatorin Felor Badenberg (CDU) spricht sich dafür aus, ein Verbotsverfahren gegen den Thüringer AfD-Landesverband einzuleiten. (Archivbild) Foto
© Bernd von Jutrczenka/dpa
Thüringens Innenminister und Berlins Justizsenatorin können sich ein Verbotsverfahren gegen den Thüringer AfD-Landesverband vorstellen. Speziell für Björn Höcke haben sie noch eine andere Idee.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) und Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) haben sich offen für ein Verbotsverfahren gegen die Thüringer AfD von Björn Höcke gezeigt. "Ich spreche mich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen diesen Landesverband aus", sagte Badenberg der "Süddeutschen Zeitung". Sie forderte zudem, darüber zu reden, "ob wir bei Björn Höcke die Möglichkeiten der Grundrechtsverwirkung nutzen – die auch zum Entzug des aktiven und passiven Wahlrechts führen kann".

Bundesverfassungsgericht müsste entscheiden

Maier signalisierte in dem Doppel-Interview, offen für beides zu sein. "Wenn unsere Demokratie nicht ihre Waffen zeigt, wird die AfD sie zerstören", sagte der SPD-Politiker. In Thüringen wurde die AfD bereits im Jahr 2021 vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und wird beobachtet. Höcke ist dort Landespartei- und Fraktionschef. Im Landtag in Erfurt stellt die AfD die stärkste Fraktion. 

Seit Jahren gibt es Diskussionen darüber, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet werden soll oder nicht. Während die SPD dafür offen ist, sieht die Union diese Option skeptisch. Diskutiert wird aber immer wieder auch ein möglicher Stopp der Parteienfinanzierung oder zumindest ein Verbot von einzelnen Landesverbänden. Auch die Möglichkeit der Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes für einzelne Akteure ist immer wieder im Gespräch. Damit wäre etwa der Entzug des aktiven und passiven Wahlrechts möglich. Wie beim Parteienverbot wäre auch hier das Bundesverfassungsgericht zuständig.

Skepsis bei Verbotsverfahren gegen gesamte Partei 

Badenberg machte klar, dass sie ein Verbot der gesamten Partei skeptisch sieht. "Die AfD ist eine Gefahr für unseren demokratischen Rechtsstaat. Sie vertritt verfassungsfeindliche Positionen, unterhält enge Verbindungen zu Akteuren aus der rechtsextremen Szene", sagte sie der "Süddeutschen Zeitung". Das reiche aber für ein Verbot nicht. 

Maier wies darauf hin, dass im Falle eines Verbots der gesamten Partei auch Parlamente neu gewählt werden müssten. "Da fehlt ja teilweise ein Drittel der Stimmen, die Mehrheitsverhältnisse in den Parlamenten würden kippen", sagte er der Zeitung. Maier spricht sich seit Jahren dafür aus, die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens zu prüfen.

dpa