Verbotene Pyrotechnik Polizei stoppt bei Grenzkontrolle Pyro-Schmuggler

So kann eine Kugelbombe aussehen, die in Deutschland ohne besondere Erlaubnis tabu ist und schwere Verletzungen verursachen kann
So kann eine Kugelbombe aussehen, die in Deutschland ohne besondere Erlaubnis tabu ist und schwere Verletzungen verursachen kann. (Symbolbild) Foto
© Federico Gambarini/dpa
Bei Grenzkontrollen in Küstrin-Kietz stoppt die Polizei einen 22-Jährigen mit Pyrotechnik, die ohne besondere Genehmigung tabu ist. Mit dem näher rückenden Jahreswechsel dürfte der Schmuggel zunehmen.

Bei einer Kontrolle nahe der brandenburgisch-polnischen Grenze in Küstrin-Kietz hat die Bundespolizei verbotene Pyrotechnik entdeckt. In dem in Berlin zugelassenen Wagen fanden die Einsatzkräfte am Sonntagabend 15.000 Vogelschreckpatronen - also pyrotechnische Munition - mehrere Kartons mit Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 und vier Kugelbomben. Vor dem Jahreswechsel nimmt der Schmuggel von Feuerwerkskörpern zu. 

Wie die Bundespolizei mitteilte, wies die beschlagnahmte Pyrotechnik ein Gesamtgewicht von rund 70 Gramm Sprengmasse auf. Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz sowie Waffengesetz ein. Der 22-jährige Fahrer hatte keine Einfuhrgenehmigung. 

Pyrotechnik der Kategorien F3 und F4 darf nur mit besonderer behördlicher Erlaubnis gekauft und abgebrannt werden. Im normalen Handel ist Silvester-Feuerwerk der Kategorien F1 und 2 zu haben.

dpa