Als Folge des mutmaßlichen schweren Missbrauchsfalls im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel lässt das Gesundheitsministerium ein Gutachten erstellen. Damit soll Klarheit geschaffen werden, ob es Änderungsbedarf im Psychisch-Kranken-Gesetz des Landes gibt. Das sagte SPD-Landtagsfraktionschef Björn Lüttmann im Landtag in Potsdam nach einem Besuch von Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) in der Fraktion. Auch die Hausordnung und die Besuchsrechte in der betroffenen Einrichtung in Brandenburg an der Havel sollen demnach überprüft werden.
Ermittlungen gegen Untergebrachten gehen weiter
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen einen Untergebrachten in dem Maßregelvollzug wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Die Behörden halten sich mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen und Persönlichkeitsrechte mit Angaben zu dem Fall bedeckt.
Im Maßregelvollzug werden Straftäter untergebracht, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht oder nur vermindert schuldfähig sind. Die Menschen sollen in der forensischen Psychiatrie behandelt und die Öffentlichkeit vor ihnen geschützt werden. Im Land Brandenburg gibt es zwei solcher Einrichtungen. Am Standort Brandenburg/Havel können laut Ministerium 131 Patienten untergebracht werden.
Kündigung für Leitung ausgesprochen
Das Gesundheitsministerium hatte nach Bekanntwerdens des Missbrauchsvorwurfs am 3. November der ärztlichen Leitung der Klinik fristlos gekündigt. Es handelt sich um zwei Mitarbeiter. Auf die Frage, welche Hilfe das Land dem mutmaßlichen Opfer zukommen lasse, verwies das Gesundheitsministerium zunächst auf allgemeine im Internet veröffentliche Hilfen für Opfer von strafbaren Handlungen in Brandenburg.