Als Folge des mutmaßlichen schweren Missbrauchsfalls im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel lässt das Gesundheitsministerium ein Gutachten erstellen. Dabei sollen unverzüglich die gesetzlichen Regelungen, die Hausordnungen sowie die Besuchsregelungen untersucht werden, wie ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mitteilte. "Wir prüfen, ob diese Regelungen noch der aktuellen Situation entsprechen und ob sie mit der geltenden Gesetzeslage übereinstimmen."
Das Ministerium wolle mögliche Gesetzeslücken schließen und die Initiative ergreifen, falls der Bund dafür zuständig sei, hieß es weiter. Die gesetzliche Grundlage für den Maßregelvollzug ist das brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz. Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) berichtete in der Fraktionssitzung der SPD in Landtag über Konsequenzen des Missbrauchsvorwurfs.
Ermittlungen gegen Untergebrachten gehen weiter
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen einen Untergebrachten in dem Maßregelvollzug wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Die Behörden halten sich mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen und Persönlichkeitsrechte mit Angaben zu dem Fall bedeckt.
CDU-Fraktionschef Jan Redmann sagte im Landtag in Potsdam, ihm sei noch nicht klar, ob es Fehler bei der Anwendung von Regeln gegeben habe oder ob die Regeln selbst verschärft werden müssten.
Im Maßregelvollzug werden Straftäter untergebracht, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht oder nur vermindert schuldfähig sind. Die Menschen sollen in der forensischen Psychiatrie behandelt und die Öffentlichkeit vor ihnen geschützt werden. Im Land Brandenburg gibt es zwei solcher Einrichtungen. Am Standort Brandenburg/Havel können laut Ministerium 131 Patienten untergebracht werden.
Kündigung für Leitung ausgesprochen
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Das Gesundheitsministerium hatte nach Bekanntwerdens des Missbrauchsvorwurfs am 3. November der ärztlichen Leitung der Klinik fristlos gekündigt. Es handelt sich um zwei Mitarbeiter. Auf die Frage, welche Hilfe das Land dem mutmaßlichen Opfer zukommen lasse, verwies das Gesundheitsministerium zunächst auf allgemeine im Internet veröffentliche Hilfen für Opfer von strafbaren Handlungen in Brandenburg.