22. Verhandlungstag Prozess um Entführung der Block-Kinder wird fortgesetzt

Die Angeklagte Christina Block auf dem Weg ins Gericht. Foto: Georg Wendt/dpa
Die Angeklagte Christina Block auf dem Weg ins Gericht. Foto
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An Silvester 2023/24 wurden die bei ihrem Vater lebenden Block-Kinder aus Dänemark entführt. Die gerichtliche Aufarbeitung könnte ein Jahr dauern. Nun steht der 22. Prozesstag an.

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder will das Hamburger Landgericht am Mittwoch (09.30 Uhr) wichtige Beweismittel wie Fotos anschauen und Erklärungen der Verfahrensbeteiligten hören. Das hat die Vorsitzende Richterin angekündigt.

Die Unternehmerin Christina Block ist angeklagt, während eines Sorgerechtsstreits den Auftrag erteilt zu haben, zwei ihrer vier Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres in Dänemark lebenden Ex-Manns zu entführen. Die Tochter des Gründers der Restaurantkette "Block House", Eugen Block, bestreitet das. Beihilfe soll unter anderem ihr Lebenspartner, der ehemalige Sportmoderator Gerhard Delling, geleistet haben. Der 66-Jährige betont, nichts Unrechtes getan zu haben.

Der damals zehnjährige Sohn und die 13 Jahre alte Tochter sollen von einer israelischen Sicherheitsfirma nach Deutschland gebracht worden sein. Ein ebenfalls angeklagter Israeli (36) hat seine Beteiligung an der Rückholaktion umfassend gestanden. Christina Block hat erklärt, dass die Firma nur mit der Überprüfung der IT-Sicherheit im Hotel Grand Elysée, das zur Block-Gruppe gehört, beauftragt worden sei. Die Rückholaktion hätten die Israelis auf eigene Faust gemacht.

Entscheidung über Befangenheitsantrag steht noch aus

Das Landgericht Hamburg hat weitere Termine bis Ende Juni 2026 anberaumt, sodass der Prozess am Ende ein Jahr dauern könnte.

Offen ist noch die Entscheidung über einen Befangenheitsantrag, den mehrere Verteidiger gestellt hatten. Die Entscheidung muss eine andere Strafkammer treffen. Hintergrund ist die nachträgliche richterliche Zulassung von Handys, Dateien und weiteren Gegenständen als Beweismittel. Die sichergestellten Datenträger waren vom Gericht erst während des laufenden Prozesses für beschlagnahmt erklärt worden.

Mit der Begründung, dass diese Beweismittel besonders wichtig seien, da die Angeklagten nicht geständig seien, habe das Gericht seine Voreingenommenheit offenbart, erklärte der Verteidiger des mitangeklagten Anwalts der Familie Block. Es sei deutlich geworden, dass das Gericht die Asservate für eine Verurteilung der Angeklagten nutzen wolle.

dpa

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