Bilanz für 2024 Mehr Bußgelder wegen Geldwäsche in Schleswig-Holstein

2024 wurden 68 Bußgelder und neun Verwarnungen wegen Geldwäsche ausgesprochen. (Symbolbild) Foto: Monika Skolimowska/dpa
2024 wurden 68 Bußgelder und neun Verwarnungen wegen Geldwäsche ausgesprochen. (Symbolbild) Foto
© Monika Skolimowska/dpa
Ob Juweliere, Kfz-Händler oder Immobilienmakler: Händler in Schleswig-Holstein werden öfter darauf überprüft, ob sie auf Geldwäsche betreiben.

Die Zahl der Bußgelder wegen Geldwäsche ist in Schleswig-Holstein gestiegen. Der Grund: Es gab deutlich mehr Prüfungen und Kontrollen. Während es 2023 noch 47 verhängte Bußgelder und vier Verwarnungen waren, stiegen die Zahlen im Jahr 2024 auf 68 Bußgeld-Fälle und neun Verwarnungen, wie das Finanzministerium in Kiel mitteilte.

Auch die Gesamthöhe des Bußgeldes wuchs: von 107.427 Euro im Jahr 2023 auf 231.505 Euro im Jahr 2024. Der Anstieg sei auf verstärkte Kontrollen zurückzuführen, erklärte das Ministerium. Zudem sei der Austausch mit den Staatsanwaltschaften, dem Landeskriminalamt, der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit - FIU) und den Finanzbehörden weiter vertieft worden.

Mehr Kontrollen

So sei die Zahl der Vor-Ort-Kontrollen bei Immobilienmaklern im gleichen Zeitraum von 21 auf 27 gestiegen. Bei sogenannten Güterhändlern - etwa Juweliere, Kfz-Händler, Kunst- und Antiquitätenhändler - stieg die Zahl der Kontrollen vor Ort von 29 auf 44. Damit bewegt sich das nördlichste Bundesland den Angaben nach in Teilen über dem Bundesschnitt. Neben den Kontrollen direkt bei den Händlern gibt es schriftliche Prüfungen.

"Wir intensivieren die Geldwäscheprävention stetig und setzen dabei bewusst auf Präsenz vor Ort", sagte Finanzministerin Silke Schneider (Grüne). Die gestiegenen Prüfungszahlen zeigten, dass die Aufsicht handlungsfähig und wachsam ist. 

Ein Fortschritt war dem Ministerium zufolge dabei die Gründung der Task-Force Geldwäschebekämpfung im November 2024. Nach dem geplanten Konzept sollen die Polizei, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaften und Aufsichtsbehörden enger und ressortübergreifend zusammenarbeiten.

dpa