Zehn Jahre nach dem Tod einer auf einem Zebrastreifen angefahrenen Frau ist das Urteil wegen Mordes gegen den Autofahrer rechtskräftig geworden. Die Revision des Angeklagten sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit. Das Urteil enthalte keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil.
Im Februar 2024 hatte das Frankfurter Landgericht den damals 34-Jährigen wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Frau wurde 400 Meter weit mitgeschleift
Der Mann war im September 2015 nach einem Fest in Kriftel (Main-Taunus-Kreis) ungebremst auf ein Paar zugefahren, das sich auf einem Zebrastreifen küsste. Er sei darüber verärgert gewesen, dass das Paar den von ihm gewählten Fahrweg nicht freigegeben habe, hieß es vom BGH. Das Auto des Mannes erfasste die 41 Jahre alte Frau, ihr Bein verfing sich in einem Radkasten, rund 400 Meter weit wurde sie mitgeschleift. Aus "rechthaberischer Einstellung" habe der Fahrer zunächst nicht angehalten, befand der BGH. Die Frau starb noch an der Unfallstelle. Ihr Partner hatte bei der Kollision mit dem Auto leichte Verletzungen erlitten.
Erste Revision erfolgreich
Es war bereits das zweite Urteil in diesem Fall. In einem ersten Prozess war der Angeklagte 2018 vom selben Landgericht zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, der BGH hob das Urteil auf und verwies das Verfahren an eine andere Schwurgerichtskammer.