Die geplante Reform des hessischen Verfassungsschutzgesetzes wird von der Landtagsopposition teils kritisch gesehen. Der Gesetzentwurf werde den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht, sagte der AfD-Abgeordnete Christian Rohde. Die Landesregierung habe den "Wink mit dem Zaunpfahl" nicht verstanden. "Vor allem besteht aber die Gefahr der politischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die parlamentarische Opposition."
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) wies die Kritik in der teils heftig geführten Debatte zurück. "Der Verfassungsschutz ist nicht Teil des politischen Meinungskampfes", bekräftigte der Minister. "Unser Verfassungsschutz handelt neutral, sein Koordinatensystem ist die freiheitlich demokratische Grundordnung." Poseck verwies darauf, dass es in Hessen etwa 13.000 Extremisten gebe. Besorgniserregend sei, dass die Zahl extremistischer Straftaten zuletzt zugenommen habe, insbesondere die rechtsextremistisch motivierten Fälle.
Hessen will mit Gesetzesreform Verfassungsschutz stärken
Mit dem geplanten Gesetz soll der Landesverfassungsschutz unter anderem Möglichkeiten für Online-Durchsuchungen bekommen. Laut der Novelle ist für den verdeckten Zugriff auf Computer und Handys eine richterliche Anordnung nötig. Ebenfalls neu soll das Landesamt für Verfassungsschutz in Ausnahmefällen künftig personenbezogene Daten Minderjähriger länger speichern dürfen. Mit dem Gesetzentwurf werden zusätzlich Vorgaben aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2024 umgesetzt. Karlsruhe hatte einige Regelungen als verfassungswidrig eingestuft.
Grüne: Welchen Mehrwert können Online-Durchsuchungen bringen?
Es sei richtig, dass die Landesregierung nachsteuern wolle, sagte die Grünen-Abgeordnete Vanessa Gronemann. Der Gesetzentwurf sollte aber nachgebessert werden, etwa was die Frage der richterlichen Kontrolle für eine Ortung von Mobilfunkgeräten betrifft. Gronemann äußerte Zweifel daran, welchen Mehrwert Online-Durchsuchungen für die Verfassungsschützer brächten - schließlich greife dieses Instrument tief in die Privatsphäre ein.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung gehe in Teilen in die richtige Richtung, sagte Moritz Promny von der FDP-Fraktion. In einigen Fragen, etwa zu Bewegungsprofilen und zur Rekrutierung von Vertrauenspersonen, bleibe er jedoch hinter den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zurück. "Die Freiheit des Einzelnen darf nicht unter die Räder geraten", mahnte Promny.