Prozess Vater des Hanauer Attentäters steht erneut vor Gericht

Vor dem Landgericht Hanau wird gegen den Vater des Attentäters von Hanau verhandelt. (Archivbild) Foto: Michael Bauer/dpa
Vor dem Landgericht Hanau wird gegen den Vater des Attentäters von Hanau verhandelt. (Archivbild) Foto
© Michael Bauer/dpa
Persönlichkeitsstörung, Zwangsvorführung, Querulantenwahn: Was steckt hinter dem Verhalten des 78-Jährigen, der jetzt gegen seine Verurteilung kämpft?

Weil er Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt hat, wird der Vater des Attentäters von Hanau am Montag (17. November, 11.00 Uhr) erneut vor Gericht stehen. Im Oktober 2024 war der heute 78-Jährige wegen Volksverhetzung, versuchter Nötigung, Beleidigung, Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz sowie falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 21.600 Euro verurteilt worden.

Eine Richterin hatte 360 Tagessätze zu je 60 Euro verhängt. Das Berufungsverfahren findet vor dem Landgericht statt.

Unter anderem soll der Mann Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) in Pamphleten beschimpft und das Annäherungsverbot zu Angehörigen der Opfer missachtet sowie eine Frau rassistisch beleidigt haben. 2023 war der vorbestrafte Rentner bereits wegen Beleidigung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von insgesamt 9.000 Euro verurteilt worden.

Der Sohn des Mannes, ein 43-jähriger Deutscher, hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen und anschließend seine Mutter und sich selbst getötet. Der Vater hatte sich zum Zeitpunkt der Tat im Haus aufgehalten.

Eine forensisch-psychiatrische Gutachterin hatte dem 78-Jährigen in dem Verfahren vor dem Amtsgericht eine Persönlichkeitsstörung sowie einen möglicherweise durch das Attentat verursachten Querulantenwahn attestiert.

Der Angeklagte war im vergangenen Jahr zunächst nicht vor Gericht erschienen und wurde daher von der Polizei zwangsweise vorgeführt. Im Gerichtssaal legte er sich unmittelbar hinter der Anklagebank auf den Boden und verweigerte jegliche Beteiligung an dem Prozess. Das Gericht verhandelte mehrere Tage ohne ihn und verurteilte ihn in Abwesenheit.

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Für die Berufungsverhandlung sind zunächst drei Verhandlungstage angesetzt.

dpa