Mecklenburg-Vorpommern hat ein neues Denkmalschutzgesetz. Der Landtag beschloss es am Mittwoch. Mit der Novelle würden Verfahren vereinfacht und Fristen verkürzt, sagte Kulturministerin Bettina Martin (SPD).
Das Gesetz erleichtert es nach Worten der Ministerin etwa, Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu installieren. Auch wer den Zugang zu seinem Baudenkmal barrierefrei gestalten will, soll künftig leichter eine Genehmigung dafür bekommen. Die Barrierefreiheit wurde als "berechtigtes Interesse" im Gesetz verankert, so Martin.
Haftandrohung bei Denkmal-Abriss ohne Genehmigung
Das neue Gesetz droht mit erheblichen Strafen, wenn ein Denkmal ohne Genehmigung verändert oder beseitigt wird. Bis zu zwei Jahre Haft sind angedroht - auch für das Suchen nach archäologischen Relikten ohne Genehmigung.
Die CDU-Abgeordnete Katy Hoffmeister kritisierte im Landtag die neuen Straftatbestände. Insgesamt sieht sie in dem Gesetz eine Vielzahl von Unklarheiten und Widersprüchen, die zwangsläufig zu Rechtsunsicherheiten führen würden. So werden aus ihrer Sicht "unbestimmte Abwägungen zwischen Denkmal-, Klima- und Inklusionsinteressen" nicht nur die Behörden überfordern, sondern auch die Eigentümer. Letztere könnten kaum noch nachvollziehen, woran sie sind, fürchtet die Oppositionspolitikerin.
In fünf Jahren 272 Denkmale verloren gegangen
Ende 2024 waren laut Landesdenkmalpflege in Mecklenburg-Vorpommern 31.116 Denkmale in den Denkmallisten eingetragen. In den letzten fünf Jahren gingen nach Auskunft der Landesregierung 272 Denkmale verloren. Sie wurden demnach aus den Denkmallisten gestrichen, weil ihre Originalsubstanz nicht mehr vorhanden oder stark verändert worden war.