Souvenirs von Reisen sind bei Kreuzfahrturlaubern beliebt, aber nicht alles davon ist legal. Bei routinemäßigen Kontrollen ankommender Urlauber und ihres Gepäcks finden Bundespolizei und Zoll in Bremen immer wieder illegale Mitbringsel, wie ein Sprecher vom Hauptzollamt in Bremen der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
Mit Walsalami im Koffer nach Hause
Manche Reisende bringen zum Beispiel Walsalami und andere Erzeugnisse dieser geschützten Meeressäuger im Gepäck zurück nach Bremen - meist aus Norwegen. Am Kreuzfahrtterminal in Bremerhaven stellt der Zoll laut Sprecher immer wieder Walfleischprodukte bei einreisenden Passagieren fest - unter anderem im April sei Walsalami beschlagnahmt worden.
"Den Reisenden ist dabei häufig nicht bewusst, dass sie damit einen Verstoß gegen Artenschutzbestimmungen begehen", teilte der Hauptzollamt-Sprecher mit. Das mitgeführte Walfleisch stamme meist vom Zwergwal, der wie alle Wale zu den vom Aussterben bedrohten Arten gehört. "Der Zwergwal, auch Minkwal genannt, ist in der Europäischen Union streng geschützt.
In Norwegen jedoch wird der Wal innerhalb vorgegebener Quoten gejagt und sein Fleisch dort legal zum Verkauf angeboten." Führen Reisende Produkte aus Walfleisch in die EU ein, verstoßen sie damit gegen die Artenschutzbestimmungen der EU. Gegen die Reisenden werde noch vor Ort ein Strafverfahren eingeleitet und das Walfleisch beschlagnahmt.
Zigaretten und Alkohol im Gepäck
Am häufigsten werden bei Kreuzfahrtreisenden "Überschreitungen von Reisefreimengen" festgestellt, insbesondere Tabakwaren und alkoholische Getränke, teilte der Zoll mit. Erlaubt sind demnach 200 Zigaretten pro Person aus Nicht-EU-Staaten. Häufig würden aber größere Mengen im Gepäck entdeckt. Überschreitungen dieser Mengen sind zoll- und steuerpflichtig.
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Hinzu kommen den Angaben zufolge auch Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen, Bargeldmeldungen sowie auch die Einfuhr verbotener Lebensmittel.
Teure Kunst im Reisekoffer
Ein Problem seien außerdem Bilder und Kunstdrucke, die Reisende mitbringen: Bei teuren Kunstdrucken gilt die 430-Euro-Regel: Alle gekauften Waren, auch Kunst oder teure Souvenirs, müssen bei Überschreitung der zulässigen Wertgrenze in Höhe von 430 Euro angemeldet werden, teilte der Zoll mit. Dies sei in der Praxis ein häufiger Anlass für Nachforderungen.
Strafverfahren drohen bei Überschreitung
Wenn Reisende die Grenzen überschreiten, werden Abgaben erhoben und teilweise Zollzuschläge fällig, teilte der Zoll mit. Bei schwerwiegenden Verstößen können Beschlagnahmungen und Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren folgen.
Wenn große Schiffe wie Kreuzfahrtschiff anlegen, sind teilweise mehr als 100 Beamte im Einsatz. Die Zahl der Kräfte richtet sich auch nach der Art der Kontrolle und hängt davon ab, ob nur die Reisenden überprüft werden, oder ein ganzes Kreuzfahrtschiff inklusive des von Bord gehenden Personals und der Kabinen des Personals kontrolliert werden soll.
Die Zollkontrollen finden laut Behörde stichprobenartig statt. Eine flächendeckende Kontrolle aller Reisenden oder Waren sei nicht sinnvoll und logistisch nicht umsetzbar "und würde zudem den gesamten Reise- und Wirtschaftsverkehr zum Erliegen bringen".