In Münster Urteil nach Hochhaus-Räumung – Gericht prüft offene Fragen

Absperrungen standen vor über acht Jahren bei der Räumung vor dem Hochhauskomplex Hannibal in Dortmund. (Archivbild) Foto: Ina F
Absperrungen standen vor über acht Jahren bei der Räumung vor dem Hochhauskomplex Hannibal in Dortmund. (Archivbild) Foto
© Ina Fassbender/dpa
Nach der Räumung des Dortmunder "Hannibals" prüft das Oberverwaltungsgericht weiterhin, ob die Aktion wirklich nötig war. Ein Gutachten stellte die Einschätzung der Stadt infrage.

Mit der Räumung eines Hochhauses in Dortmund beschäftigt sich am Mittwoch (10.30 Uhr) erneut das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Vor über acht Jahren mussten alle Bewohner der rund 400 Bewohner des "Hannibals" im Eiltempo das Gebäude verlassen. Die Stadt Dortmund hatte Brandschutzmängel angeführt. Der damalige Besitzer hat gegen die Räumung geklagt. 

In einer ersten mündlichen Verhandlung am 7. Juli hatte ein Brandgutachter für Kopfschütteln bei der beklagten Stadt und deren Berufsfeuerwehr gesorgt. Der Experte hatte für eine überstürzte und unmittelbare Räumung keine Gründe gesehen. Eine direkte Gefahr für Leib und Leben der Bewohner hatte er ausgeschlossen. Das hatte beim 7. Senat des OVG für viele offene Fragen gesorgt und die Verhandlung wurde unterbrochen. Nach einer erneuten Befragung soll aber jetzt ein Urteil verkündet werden.

dpa