Wegen der Finanzierung von Terrorismus ist ein 17-Jähriger vom Landgericht Mainz zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Bestraft wurde der Jugendliche nach Angaben einer Gerichtssprecherin zudem wegen des Androhens einer Straftat sowie dem Verbreiten einer Gewaltdarstellung.
Das Verfahren hatte wegen des Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Anklage hatte dem Jugendlichen aus dem Landkreis Mainz-Bingen vorgeworfen, Propaganda der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) verbreitet zu haben. Außerdem soll er zu Straftaten aufgerufen und sich der Finanzierung von Terrorismus schuldig gemacht haben. Der Jugendliche saß seit seiner Festnahme im November 2024 in Untersuchungshaft.
Spätestens seit Anfang 2023 soll sich der damals noch 14-jährige Schüler im Internet radikalisiert und Sympathien und Bewunderung für islamistische, extremistische und terroristische Vereinigungen entwickelt haben. Bis November 2024 soll er laut Gericht in sozialen Netzwerken unter anderem Gewaltvideos und Propaganda des IS verbreitet haben.