Justiz und Polizei Gerichtsvollzieher mit Schutzwesten ausgestattet

In Sachsen-Anhalt müssen Gerichtsvollzieher seit April vergangenen Jahres Schutzwesten tragen. (Symbolbild) Foto: Marius Becker/
In Sachsen-Anhalt müssen Gerichtsvollzieher seit April vergangenen Jahres Schutzwesten tragen. (Symbolbild) Foto
© Marius Becker/dpa
Ein Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt wurde bei einer Zwangsräumung bedroht. Ein Spezialeinsatzkommando griff ein. Wie die Justiz Gerichtsvollzieher schützen will.

Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt sind nach Einschätzung des Justizministeriums gut für ihre Arbeit ausgestattet. Bereits im April vergangenen Jahres seien Gerichtsvollzieher verpflichtet worden, eine Schutzweste zu tragen, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Im Laufe des vergangenen Jahres seien die Schutzwesten dann flächendeckend bereitgestellt worden. 

Vergangenen Monat hatte der gewaltsame Tod eines Gerichtsvollziehers im Saarland für Diskussionen über deren Sicherheit gesorgt. Der Mann war während der Arbeit von einem Mann mit einem Messer tödlich verletzt worden. In Sachsen-Anhalt hatte es erst am vergangenen Freitag eine Bedrohung eines Gerichtsvollziehers gegeben. Bei einer Zwangsräumung in Harbke (Landkreis Börde) hatte ein polizeibekannter Mann den Gerichtsvollzieher und mehrere Begleiter mit einem schusswaffenähnlichen Gegenstand bedroht. Anschließend verschanzte er sich nach Polizeiangaben in der Wohnung. Der Mann konnte schließlich durch ein Spezialeinsatzkommando überwältigt werden. 

Sachbeschädigungen von Autos, Gerichtsvollzieher bewusstlos geschlagen

Immer wieder kommt es im Rahmen von Zwangsräumungen oder der Zustellung von einstweiligen Anordnungen zu Angriffen auf Gerichtsvollzieher. Nach Angaben des Oberlandesgerichts wurden in den vergangenen zwei Jahren unter anderem in drei Fällen Sachbeschädigungen an den Autos von Gerichtsvollziehern in Sachsen-Anhalt festgestellt. Darüber hinaus habe es einen tätlichen Angriff gegeben, bei dem der Gerichtsvollzieher mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sei, mit dem Hinterkopf auf den Boden aufschlug und bewusstlos wurde.

dpa