Polizei
Nach Hamburger Vorstoß: Kein Dauerblaulicht in Sachsen

Sachsen bleibt beim klassischen Blaulicht: Ein dauerhaft leuchtendes Polizeilicht wie in Hamburg ist aktuell nicht vorgesehen, w
Sachsen bleibt beim klassischen Blaulicht: Ein dauerhaft leuchtendes Polizeilicht wie in Hamburg ist aktuell nicht vorgesehen, wie das Innenministerium in Dresden mitteilt. (Symbolbild) Foto
© Marcus Brandt/dpa

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In Hamburg leuchtet das Blaulicht auf Polizeifahrzeugen künftig dauerhaft. Damit greift die Hansestadt das Vorbild anderer EU-Staaten auf. Warum Sachsen eine solche Maßnahme nicht plant.

Die Einführung eines „Polizeilichen Präsenzlichts“ nach dem Vorbild von Hamburg ist in Sachsen derzeit nicht geplant. Wie das Innenministerium auf dpa-Anfrage mitteilte, orientiere sich der Freistaat bei seinen Polizeifahrzeugen an einer technischen Richtlinie für Funkstreifenwagen, um bundesweit sowohl bei Technik als auch Optik der Fahrzeuge ein „im Wesentlichen“ einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten.

Die Polizei in Hamburg setzt als erste Polizei deutschlandweit auf ein Dauer-Blaulicht an ihren Streifenwagen. Das dauerhaft leuchtende und nicht blinkende Blaulicht auf dem Dach soll mehr Sichtbarkeit für die Streifenwagen der Hansestadt schaffen. Die Hamburger Polizei hatte es im vergangenen Monat vorgestellt. 

Um Verwechslungen mit dem klassischen Blaulicht zu verhindern, wird das neue Licht dauerhaft eingeschaltet, sobald die Beamten losfahren. Zudem ist die Lichtstärke auf rund 30 Prozent der normalen Helligkeit gedimmt. Anders als bei einem Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn muss niemand Platz machen oder sein Fahrverhalten anpassen.

Das Präsenzlicht, das bereits in EU-Staaten wie Frankreich und Spanien eingesetzt wird, ist Medienberichten zufolge auf Anregung aus dem Kreis der Hamburger Polizeibeamten eingeführt worden. Derartige Wünsche gibt es unter Sachsens Beamten und Beamtinnen nach Auskunft des Dresdner Innenministeriums nicht. Den Hamburger Vorstoß nimmt man in Sachsen zur Kenntnis. Zu fachlichen Fragen finde ein regelmäßiger Austausch zwischen Polizeien der Länder und des Bundes statt. Aber: „Polizei ist Ländersache mit jeweils eigener Kompetenz“.

dpa