Sachsen verlängert die Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig wie geplant bis Mitte 2027. Der Bau von bezahlbarem Wohnraum bleibe ein zentrales Anliegen, sagte Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) nach der Kabinettssitzung in Dresden. Die Regelung betrifft Mietwohnungen in besonders gefragten Lagen - Mieter sollen damit vor überhöhten Mieten geschützt werden. Mit der Regelung darf die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen. Zugleich soll die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum gefördert werden.
Ministerin sieht fairen Ausgleich von Interessen
"Bei der Verlängerung der Mietpreisbremse haben wir einen fairen Ausgleich zwischen dem Schutz der Mieter und den berechtigten Interessen der Eigentümer erreichen wollen. Die Mietpreisbremse bringt den Mietern in den angespannten Wohnungsmärkten von Leipzig und Dresden eine Entlastung", betonte Kraushaar. Gleichzeitig müsse der Wohnungsbau weiter forciert werden, um langfristig deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
"Ein aktiver Wohnungsbau, der Investitionen ermöglicht und Anreize schafft, ist für uns der nachhaltigste Weg, die Wohnungsmärkte zu stabilisieren und Instrumente wie die Mietpreisbremse überflüssig zu machen", sagte Kraushaar.
Regelung gilt nur für Dresden und Leipzig
Die bestehende Regelung läuft Ende dieses Jahres aus, die neue Verordnung tritt am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft. Damit wird eine lückenlose Weiterführung der Mietpreisbremse gewährleistet. Sie gilt nur für die Städte Dresden und Leipzig, wo der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist.
Grünen und Linken geht Regelung nicht weit genug
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"Die Mietpreisbremse kann den Mietanstieg höchstens dämpfen, aber es sind weitere Schritte nötig", betonte Linke-Politikerin Juliane Nagel. Im Bund streite ihre Partei gegen Ausnahmen von diesem Instrument, etwa bei Modernisierungen oder möblierten Zimmern. Ein wirksames Instrument wäre zudem ein bundesweiter Mietendeckel, der in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt wirke und beispielsweise Mietobergrenzen definiere.
Die Grünen hatten schon zuvor kritisiert, dass Sachsen die zeitlichen Möglichkeiten zur Verlängerung der Mietpreisbremse nicht ausnutzt. "Der Bund hat die Verlängerung bis 2029 ermöglicht. Die CDU versäumt die Möglichkeit im Freistaat, den Menschen in ihren Mietwohnungen eine längerfristige Sicherheit zu geben", hieß es.