Kann Spuren von Nüssen enthalten" - diese Information kann für manche Allergiker überlebenswichtig sein. Auf verpackten Lebensmitteln ist die Benennung von Allergenen längst Pflicht. Künftig soll auch lose Ware wie Brot, Wurst oder Speisen im Restaurant mit Hinweisen auf etwa Gluten, Nüsse oder Sellerie versehen werden. Doch die von der Bundesregierung vorgelegten Pläne weisen laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erhebliche Schwachstellen auf.
Demnach könnten künftig unter bestimmten Voraussetzungen lediglich mündliche Informationen zu allergenen Stoffen bei losen Waren ausreichen. Das Personal müsse zudem nur auf Nachfrage Auskunft geben. Das sei zu fehleranfällig und zu vage formuliert, heißt es in einer Stellungnahme des VZBV zum entsprechenden Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministerium, die der Verband veröffentlichte. "Informationen müssen auch bei losen Waren in jedem Fall schriftlich dokumentiert und für den Verbraucher auf Wunsch einsehbar sein sowie für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen aufbewahrt werden", heißt es in der Stellungnahme weiter.
Mündliche Informationen zu vage
Die Bundesregierung arbeitet an der Änderung der bisherigen Regelungen, da Mitte Dezember eine neue EU-Verordnung in Kraft tritt, die eine bessere Information der Verbraucher zu allergenen Stoffen in Lebensmitteln gewähren soll. Erstmals ist dann auch die genaue Kennzeichnung von solchen Inhaltsstoffen bei loser Ware verpflichtend. Über ihre Inhaltsstoffe sollen Kunden dann über Hinweistafeln, -mappen oder Anmerkungen in den Speisekarte informiert werden.
Die genaue Ausgestaltung der EU-weiten Kennzeichnungspflicht darf jeder Mitgliedstaat selbst bestimmen. Die Verbraucherschützer stoßen sich vor allem an dem Passus im Entwurfspapier des Landwirtschaftsministeriums, in dem es heißt, dass eine mündliche Information ausreichen soll, "wenn das Lebensmittel mit einer von den üblicherweise verwendeten Rezepturen abweichenden Rezeptur handwerklich oder in vergleichbarer Art und Weise hergestellt worden ist". Diese Ausnahmeregelung eröffne zu weite Interpretationsspielräume, kritisiert der VZBV. Denn schon wenn dem Bäcker oder Metzger eine Zutat ausgegangen ist und er sie durch eine andere ersetzt, würde laut Verbraucherschützer die Ausnahmeregelung greifen. Zudem bestehe die Gefahr, dass das Personal der Kundschaft fehlerhafte Auskünfte erteile. "Für Allergiker kann das gravierende Folgen haben", warnte der VZBV. Das Landwirtschaftsministerium solle deshalb von den Plänen mit der mündlichen Auskunft Abstand nehmen.
Auch Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelkennzeichnung bei Foodwatch , fordert die Regierung auf, die nationalen Spielräume besser zu nutzen. Den Entwurf kritisiert er als ungenügend: "Statt Verbraucher von vornherein transparent über Allergene zu informieren, sollen sie erst nachfragen - oder können dann etwas unternehmen, wenn es bereits zu spät ist. Das ist eine Zumutung für jeden Allergiker." Zudem werde bei loser Ware über enthaltene Aromen und Zusatzstoffe zu schlecht informiert, bemängelt Foodwatch.
Im Herbst soll sich der Bundesrat laut Ernährnungsministerium mit dem Verordnungsentwurf befassen.