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Hygienestandard Gericht untersagt Mitarbeiterin im Altenheim lange Fingernägel

Maniküre
Mitarbeiterinnen in Altenpflegeeinrichtungen dürfen einem Gerichtsurteil zufolge keine langen, gegelte oder lackierte Fingernägel haben (Symbolbild)
© YakobchukOlena / Getty Images
Eine Betreuerin im Altenheim hat gegen die Anweisung, ihre Nägel kurz und unlackiert tragen zu müssen. geklagt. Vor Gericht fiel das Urteil allerdings nicht zu ihren Gunsten aus.

Eine Betreuerin eines Seniorenpflegeheims in der Nähe von Aachen darf nicht mit langen und lackierten Fingernägeln zur Arbeit kommen. Das hat das Arbeitsgericht Aachen gerade entschieden. Die Klägerin hatte laut WDR nicht auf ihre lackierten Gel-Fingernägel verzichten wollen, da sie "Teil ihrer Persönlichkeit" seien. Zudem pflege sie die Senioren gar nicht direkt und teile nur selten Essen aus.

Hygienestandard: Nägel des Pflegepersonals müssen kurz und unlackiert sein

Das Gericht teilte dagegen den Standpunkt des Arbeitgebers, wonach die Nägel des Pflegepersonals kurz und unlackiert sein müssten. Das Gericht orientierte sich dabei unter anderem an Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Die Gesundheit der Senioren hat laut Urteil mehr Gewicht als das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin.

Hygienestandard: Gericht untersagt Mitarbeiterin im Altenheim lange Fingernägel
lber dpa

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