Das Herz schlägt noch, das Blut strömt durch den Körper, und auch Leber und Nieren arbeiten weiter: Hirntote Patienten wirken, als würden sie tief schlafen. Dennoch dürfen Ärzte sie für tot erklären, wenn das Gehirn keine Lebenszeichen mehr zeigt. Sofern der Patient zu Lebzeiten oder seine Angehörigen eingewilligt haben, können seine Organe dann zur Transplantation freigegeben werden - und im besten Fall anderen Menschen das Leben retten.
Doch was, wenn der Patient gar nicht wirklich tot war? Was, wenn dem Arzt bei der Feststellung des Hirntods ein Fehler unterlief? Jüngstes Beispiel ist ein Fall in einem Krankenhaus in der Nähe von Bremen: Dort musste laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" vergangenen Dezember eine Organspende abgebrochen werden, weil der Hirntod des Spenders nicht ordnungsgemäß diagnostiziert worden war. Solche Geschichten schüren Angst. Ist die Hirntod-Diagnostik sicher genug? Im stern-Interview erklärt die Medizinethikerin Sabine Müller, welche Risiken Organspender kennen sollten - und welche Ängste übertrieben sind.
Frau Müller, in einem Krankenhaus nahe Bremen sollen Ärzte einen Patienten für die Organspende freigegeben haben, ohne seinen Hirntod ordnungsgemäß diagnostiziert zu haben. Kommt so etwas häufiger vor?
Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) kam es in 0,67 Prozent der Fälle zu einer fehlerhaften Hirntoddiagnose. Das ist eine kleine Zahl, aber sie zeigt, dass ein Restrisiko besteht.
Wie kommt es zu solchen Fehlern?
Was den aktuellen Fall betrifft, kann ich nur spekulieren. Noch sind keine Einzelheiten bekannt. Es hat wahrscheinlich ein Kommunikationsproblem zwischen den beteiligten Ärzten gegeben. Offenbar haben die Operateure zunächst nicht bemerkt, dass kein #link;www.dso.de/uploads/tx_dsodl/htd.pdf ;Hirntod-Protokoll# vorlag.
Was genau kann man sich unter einem Hirntod-Protokoll vorstellen?
Es dokumentiert, dass der Hirntod des Patienten nach standardisierten Kriterien festgestellt wurde - so soll verhindert werden, dass der Patient irrtümlicherweise für tot erklärt wird. Das Prozedere der Hirntod-Diagnostik geben Richtlinien der Bundesärztekammer vor, die allerdings inzwischen 18 Jahre alt sind. Diese besagen, dass der Patient nur dann für hirntot erklärt werden darf, wenn zwei Ärzte unabhängig voneinander zu diesem Schluss gelangt sind. Diese Ärzte dürfen an der Transplantation selbst nicht beteiligt sein, damit sie keine persönliche Verbindung zum Patienten haben.
Was genau untersuchen die Ärzte?
Wer hirntot ist, ist bewusstlos, hat keine Hirnstammreflexe mehr und atmet nicht mehr eigenständig, weil sein Atemzentrum im Hirnstamm nicht mehr funktioniert. Die Patienten zeigen keine Reaktion auf Schmerz, haben auch keinen Würgereflex mehr und ihre Pupillen reagieren nicht auf Lichtreize. Andere Ursachen, die diesen Zustand erklären könnten, sind zuvor auszuschließen.
Welche zum Beispiel?
Manche neurologischen Krankheiten wie etwa das Guillain-Barré-Syndrom, eine entzündliche Erkrankung des Nervensystems, gehen mit ähnlichen Symptomen einher wie der Hirntod: Die Erkrankten sind vollständig gelähmt, haben keine Hirnstammreflexe und reagieren nicht auf Schmerzreize. Es besteht die Gefahr, dass sie als hirntot diagnostiziert werden, obwohl ihre Erkrankung häufig heilbar ist. Eine weitere Fehlerquelle sind Vergiftungen, zum Beispiel durch Pestizide oder Medikamente, die zu hirntodähnlichen Symptomen führen können.
Wie könnten Ärzte diesen Fehlern vorbeugen?
Der Neurologe Herrmann Deutschmann und andere Fachärzte haben in einem offenen Brief an die Bundesärztekammer gefordert, dass Ärzte vor der Feststellung des Hirntods eine umfassende toxikologische Untersuchung vornehmen müssen. Ich schließe mich dem an. Die Richtlinien sind veraltet und bedürfen einer Reform. Vor allem plädiere ich dafür, dass die Hirntoddiagnostik nur von Ärzten durchgeführt werden darf, die die entsprechenden Fähigkeiten nachweisen können. Auch die Deutsche Gesellschaft für Neurologie, die Deutsche Gesellschaft für Neurochirurgie und die Deutsche Gesellschaft für Neurointensiv- und Notfallmedizin fordern eine bessere Qualifikation der Untersucher.
Mangelt es den zuständigen Ärzten denn an Qualifikation?
Sie müssen derzeit nicht unbedingt Fachärzte für das Gehirn, also Neurologen oder Neurochirurgen, sein und auch keine spezielle Weiterbildung mit entsprechender Zertifizierung nachweisen können. Dies sollte meiner Meinung nach von der Bundesärztekammer geändert werden.
Manche Fachleute fordern auch, dass zusätzlich zu der ärztlichen Untersuchung Hirnscanner eingesetzt werden, um auszuschließen, dass das Gehirn des Patienten noch arbeitet.
Ich plädiere ebenfalls dafür, die Diagnostik um apparative Untersuchungsverfahren verpflichtend zu erweitern. Denn die Feststellung des Komas, die das Protokoll vorschreibt, ist deutlich komplizierter, als man es sich zunächst vorstellt. Studien zeigen, dass manche Wachkomapatienten zumindest teilweise bei Bewusstsein sind, obwohl sie nicht mit der Außenwelt interagieren. Eindrucksvoll belegte das ein Experiment des belgischen Neurologen Steven Laureys: Er bat Wachkomapatienten, sich vorzustellen, sie spielten Tennis. Zugleich beobachtete er ihre Hirnaktivitäten mithilfe eines bildgebenden Verfahrens, der funktionellen Kernspintomographie. Dabei stellte sich heraus, dass die Patienten keineswegs bewusstlos waren: Die Hirnarreale, die für Bewegung und Sprache zuständig sind, waren bei dem Experiment ähnlich aktiviert wie bei Gesunden. Das zeigt, wie schwierig es ist, objektiv festzustellen, ob jemand im Koma ist. Bewusstsein ist etwas etwas Subjektives. Mithilfe technischer Verfahren lässt sich aber zuverlässig zeigen, ob die Hirndurchblutung aufgehört hat und alle neuronale Aktivität im Gehirn erloschen ist.
Ist das wirklich praktikabel? Nicht jede Klinik verfügt über Hirnscanner. Gerade in kleineren Krankenhäusern wäre eine Hirntod-Diagnose also nicht mehr möglich. Dann könnten dort auch keine Organ-Entnahmen mehr stattfinden.
Ich sage nicht, dass Kliniken jeden Patienten einem Hirnscan unterziehen sollten, bevor er für hirntot erklärt werden kann. Hirnaktivität lässt sich auch mit auch weniger aufwändigen Methoden messen. Die sogenannte Elektroenzephalografie (EEG) ist ebenfalls ein zuverlässiges Verfahren. Und ein EEG kann in fast jedem Krankenhaus durchgeführt werden. Die Richtlinien schreiben eine EEG-Untersuchung aber nicht zwingend vor.
Eine Organtransplantation ist häufig mit Zeitdruck verbunden: So ist derjenige, der auf das Organ wartet, meist in einem gesundheitlich labilen Zustand. Besteht die Gefahr, dass sich Ärzte unter Druck gesetzt fühlen, vorschnell Hirntod-Diagnosen zu stellen?
In der Regel haben die Ärzte zwar keine persönliche Bindung zum Empfänger-Patienten - laut den Richtlinien sollen sie ja unabhängig sein. Doch das Wissen, dass andere Menschen die Organe dringend brauchen, kann einen emotionalen Druck erzeugen.
Würden Sie davon abraten, der Organspende zuzustimmen?
Nein, aber ich würde ihnen empfehlen, es sich gut zu überlegen und sich genau zu informieren. Jeder muss die Entscheidung für sich selbst treffen.
Wie haben Sie sich entschieden?
Ich habe in meinem Organspendeausweis angegeben, dass ich keine Organe spenden will. Zugleich habe ich in meiner Patientenverfügung angegeben, dass ich keine Spenderorgane empfangen will. Ich denke, es sollte symmetrisch sein. Wer nimmt, aber nicht bereit ist zu geben, nutzt die Hilfsbereitschaft anderer Menschen aus.