Es gibt gute und schlechte Zahnärzte. Das zeigt ein Test von Stern TV: Im Auftrag des Fernsehmagazins wurden 13 Mediziner um einen Kostenvoranschlag für ein und dasselbe Gebiss gebeten. Ein unabhängiger Gutachter hatte die Kosten für die Behandlung auf 8200 Euro geschätzt. Die Beurteilungen der befragten Ärzte reichten von: "Alles in Ordnung, kein Behandlungsbedarf!" bis hin zum Vorschlag einer Luxussanierung für 21.393 Euro. Zudem waren viele Diagnosen fehlerhaft oder unvollständig.
Zahnärzte haben ein Problem mit ihrer Glaubwürdigkeit. Das kann auch daran liegen, dass Sie sich heute mehr bemühen müssen, um Geld zu verdienen. Denn immer weniger Patienten kommen in ihre Praxis, und gleichzeitig wächst die Konkurrenz: Heute gibt es doppelt so viele Zahnärzte wie in den 70er Jahren.
Die neue Geldquelle der Ärzte: Igeln, was der Patient aushält
Da wundert es nicht, dass sich die Zahnärzte neue Einnahmequellen erschließen. Zum Beispiel bieten sie so genannte individuelle Gesundheits-Leistungen an, abgekürzt: iGel. Weil die Krankenkassen der Meinung sind, diese ärztlichen Leistungen verbesserten die Gesundheit der Kranken nicht - Wissenschaftler sind meist derselben Meinung - müssen Sie so etwas privat bezahlen:
- etwa Cranio-Sakral-Massagen,
- eine spritzenfreie Behandlung unter Hypnose oder
- eine Schmerztherapie mit Akupunktur.
Einige Mediziner haben sich ganz auf die Zahn-Kosmetik verlegt. In so genannten Dentolarien oder White Rooms, in denen vom Regal bis zum beheizten Behandlungssessel alles perlweiß erstrahlt, können Sie Ihre Zähne auf Hochglanz bringen lassen. Das müssen Sie selbst bezahlen und kostet Sie etwa 500 Euro. Doch Vorsicht: Dort wird Bleichmittel benutzt, das Wasserstoff-Peroxid enthält. Das ist dieselbe Chemikalie, die auch in Haarfärbemitteln oder Wäschebleiche enthalten ist. Bei fachgerechter Handhabung ist die Substanz ungefährlich, bei kariösen Zähnen oder Rissen im Zahnschmelz kann sie aber erheblich schaden.
Voll im Trend liegt auch die so genannte ganzheitliche Zahnmedizin. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie immer häufiger auf den Schildern der Zahnarztpraxen. Der Begriff ist aber weder geschützt, noch genau definiert. Angeboten werden Ihnen dort etwa
- bioenergetische Testverfahren wie Bioresonanztherapie,
- Elektroakupunktur nach Voll (EAV) oder
- Kinesiologie.
Ob diese Verfahren wirksam sind, ist trotz mehrerer internationaler Vergleichsstudien bislang nicht geklärt.
Sie können reklamieren und klagen
Wenn Sie meinen, der Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes sei nicht korrekt, können Sie kostenlos die Meinung eines zweiten Zahnarztes einholen. Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Behandlung gut und richtig war, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse; sie kann gegebenenfalls einen Gutachter hinzuziehen.
Hat Ihr Arzt gepfuscht, und die Füllung fällt raus oder die Krone splittert, können Sie reklamieren und ihn auffordern, die Sache zu reparieren. Denn ein Zahnarzt muss auf seine Arbeiten eine Garantie von zwei Jahren gewähren. Bei Murks von Ärzten haben Sie sogar die Möglichkeit, zu klagen. Dann sollten Sie aber unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen, der auf Medizinrecht spezialisiert ist.
Nicht empfehlenswert, meint die Hamburger Verbraucherzentrale, seien hingegen die Beratungsstellen der Zahnarztkammern. Sie seien im Konfliktfall erfahrungsgemäß nicht neutral. Hilfreich sind dagegen Patientenberatungs-Stellen: Dort können Sie sich kostenlos Rat und Hilfe holen.