Zur Entlastung bei den hohen Energiekosten gibt es im Dezember eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden - zumindest für diejenigen, die direkt einen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen haben. Sie sind von der Abschlagszahlung befreit oder bekommen eine Gutschrift. Wenn Mieter die Versorgung über ihre Vermieter regeln, wird die Dezember-Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung weitergegeben.
Profitieren sollen Haushalte und kleinere Unternehmen. Diese müssten "nichts tun", wie das Ministerium noch einmal betonte, eine Antragstellung sei nicht nötig. Die Versorger regeln die Entlastung ihrerseits direkt mit dem Staat.