Die Beschwerdeführer wollen, dass dieses Urteil in Karlsruhe überprüft wird. Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin am 26. September 2021 gab es viele Probleme. Stimmzettel fehlten, Wahllokale wurden vorübergehend geschlossen oder blieben länger geöffnet, vor vielen bildeten sich lange Schlangen. Der Termin für die Wahlwiederholung wurde für den 12. Februar angesetzt.
Auch die Bundestagswahl, die gleichzeitig stattfand, soll in Berlin zum Teil wiederholt werden. Das beschloss der Bundestag. Es gibt dafür aber noch keinen Termin, auch gegen den Bundestagsbeschluss wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt. Darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht am Dienstag aber noch nicht.