In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege seien weiterhin Corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. "In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind", sagte Heil.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung habe in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet, erklärte der Minister weiter. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen hätten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden können.
Seit Anfang Oktober galt bereits eine überarbeitete Corona-Arbeitsschutzverordnung. Angepasst an die konkrete Situation sollten Hygienekonzepte weiterhin umgesetzt werden, Abstandsregeln, Maskentragen und Lüften sollte weiterhin dort erfolgen, wo andere Maßnahmen nicht ausreichten. Arbeitgeber sollten außerdem prüfen, ob sie Homeoffice anbieten oder Testangebote machen - eine Verpflichtung dazu gab es aber nicht mehr.